Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Die Chancenkarte

Ein Handwerker erklärt einer Arbeitskollegin einen Arbeitsprozess.

Qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland

In vielen Regionen und Branchen fehlen gut ausgebildete Fachkräfte. Damit Unternehmen dennoch weiter wirtschaftlich wachsen, können Fachkräfte aus dem Ausland eingestellt werden. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden bürokratische Hürden abgeschafft, damit Beschäftigte aus Drittstaaten einfacher einwandern und beruflich durchstarten können.

Als Bestandteil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ermöglicht die ab 1. Juni 2024 eingeführte Chancenkarte Arbeitgebern den Zugriff auf eine erweiterte Bewerbergruppe. Wie qualifizierte Fachkräfte die Chancenkarte erhalten und welche Vorteile dadurch für Arbeitgeber entstehen, lesen Sie hier.

Die Chancenkarte

Ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten haben mit der Chancenkarte die Möglichkeit, auch ohne festen Arbeitsvertrag, schneller und einfacher nach Deutschland einzureisen. Sie können dann direkt vor Ort einen passenden Arbeitsplatz finden. Der Aufenthaltstitel gilt für 12 Monate.

Personen mit Chancenkarte sind berechtigt, Teilzeit- oder Nebenbeschäftigungen von bis zu 20 Stunden pro Woche auszuüben. Dabei kann die Stundenverteilung flexibel gestaltet werden.

Erlaubt sind außerdem in der Anzahl unbegrenzte Probearbeiten von jeweils bis zu 2 Wochen in Vollzeit. Diese müssen jedoch qualifiziert sein oder der Vorbereitung einer anschließenden Ausbildung dienen.

So erhalten ausländische Fachkräfte ihre Chancenkarte

Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Antragsteller müssen

  • ausreichende Deutschkenntnisse auf A1-Level bzw. Englischkenntnisse auf B2-Level vorweisen.
  • eine je nach Regeln des Herkunftslandes zweijährige Berufsausbildung beziehungsweise ein im Herkunftsland anerkanntes Hochschulstudium abgeschlossen haben.
  • nachweisen, dass sie finanziell abgesichert sind. Dies gilt als erfüllt, wenn zum Beispiel eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird. Als Nachweis dafür gilt ein vor Antragstellung abgeschlossener Arbeitsvertrag.

Weiterhin müssen die antragstellenden Personen mindestens sechs Punkte in einem Punktesystem erreichen. Zu den Kriterien zählen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Bezug zu Deutschland.

Personen mit bereits voll anerkannter beruflicher Qualifikation erhalten die Chancenkarte nach Antragstellung direkt.

Anerkennung von beruflichen Qualifikationen

In einem sogenannten Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation der eines deutschen Berufsabschlusses entspricht. Damit können Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse von ausländischen Fachkräften besser einschätzen.

Die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ist jedoch nur bei reglementierten Berufen, wie beispielsweise Ärzten, Lehrern oder Rechtsanwälten, zwingend erforderlich. Für nicht reglementierte Jobs ist eine Anerkennung grundsätzlich nicht notwendig. Dazu zählen unter anderem alle Berufe mit dualer Ausbildung.

Die Anerkennung erfolgt bei einer zuständigen Stelle. Das kann eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Das Anerkennungsverfahren kann bereits aus dem Ausland beantragt werden und dauert in der Regel bis zu vier Monate.

Nähere Informationen zur Reglementierung von Berufen sowie die zuständigen Stellen finden Sie im Anerkennungsfinder des Informationsportales der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Vorteile für Arbeitgeber 

Durch die Chancenkarte erhalten nicht nur die ausländischen Fachkräfte die Möglichkeit, beruflich in Deutschland durchzustarten. Auch für Arbeitgeber entstehen Vorteile durch die Einführung dieses Aufenthaltstitels:

  • Ihnen stehen dadurch mehr potenzielle Fachkräfte zur Verfügung.
  • Aufwendige Antragsstellungen zum Aufenthalt beziehungsweise zur Einreise entfallen, da die Bewerber bereits einen zwölfmonatigen Aufenthaltstitel mit der Chancenkarte besitzen.
  • Durch die Möglichkeit der zweiwöchigen Probearbeiten können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen und feststellen, ob das mögliche Arbeitsverhältnis gut funktioniert. Resultiert aus der Nebenbeschäftigung oder der Probearbeit ein dauerhaftes festes Beschäftigungsverhältnis, ändert sich damit der Aufenthaltstitel für den ausländischen Arbeitnehmer.

Unsere Fachexperten helfen Ihnen weiter

Sie haben Fragen zur Chancenkarte oder anderen sozialversicherungsrechtlichen Themen? Die AOK Sachsen-Anhalt berät Sie gerne. Rufen Sie uns jederzeit unter dem kostenfreien Servicetelefon für Firmenkunden an.

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