Die Steviapflanze zählt zu den sogenannten Korbblütengewächsen, welche für ihr hohes Allergierisiko bekannt sind. Die süßen Blätter der Pflanze bezüglich ihrer gesundheitlichen Bedenklichkeit zu beurteilen, ist durchaus schwierig. Denn abhängig vom Standort, den Wachstumsbedingungen und der Zuchtlinie nach gibt es teils erhebliche Unterschiede der Pflanzen in ihren Inhaltsstoffen. Umfangreiche Studien, die die Wirkung ganzer Steviablätter untersuchen, fehlen. Die bei uns erhältlichen Steviolglycoside müssen allerdings genau definierte Reinheitsanforderungen erfüllen. Ferner gab es in der Vergangenheit Hinweise, dass der Genuss von Stevia in hohen Dosen das Erbgut schädigen oder Krebs auslösen könnte. Aus diesem Grund wurde durch die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen nach eingehender Prüfung eine tägliche Maximaldosis von Stevia festgelegt.
Die Maximaldosis richtet sich nach dem ADI-Wert. Dieser gibt die entsprechende Menge eines Stoffes an, welche bei der täglichen Einnahme gesundheitlich unbedenklich ist. Bei Stevia liegt der ADI-Wert bei vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Bei einem Körpergewicht von 60 Kilogramm sind bis zu 240 Milligramm Stevia pro Tag vertretbar, ohne zu erwartende gesundheitliche Schäden. Damit dieser Wert nicht überschritten wird, dürfen Lebensmittel ausschließlich geringe Mengen an Stevia enthalten.