Was zahlt mir die AOK bei der Pflege?
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Pflegepersonen und Personen, die ehrenamtlich pflegen, Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Pflegepersonen und Personen, die ehrenamtlich pflegen, Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzung für die Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung sind, dass Sie:
Zusätzlich zahlen wir die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Personen, die aus ihrer Beschäftigung aussteigen um die Pflege von Pflegebedürftigen zu übernehmen oder für die Pflege den Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung unterbrechen.
Haben Sie eine Pflegetätigkeit übernommen oder hat diese sich geändert, füllen Sie bitte den Antrag aus und reichen diesen in einem unserer Kundencenter, per Post oder über das Postfach der Onlinegeschäftsstelle ein.
Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich, wenn sich
Wir überprüfen anschließend Ihre Leistungen und passen diese, wenn notwendig, an.
Bitte wenden Sie sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Diese stellt Ihnen den Antrag zur Verfügung und zahlt auch Ihre Beiträge.
Da Sie aufgrund einer Pflegetätigkeit Ihre Beschäftigung nur teilweise oder gar nicht nachgehen können, gehen Ihnen Zeiten zur Anrechnung Ihrer Rente verloren. Damit Sie keinen Nachteil daraus erzielen, zahlt die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt die Beiträge für diese Zeit. Wie viele Beiträge dies im Einzelnen sind und wie sich diese auf Ihre Rente auswirken, hängt unter anderem von Ihrem zeitlichen Einsatz und dem Pflegegrad ab.
Ja, bei geteilter Pflege wird der Rentenbeitrag unter den Pflegenden aufgeteilt.
Wenn Sie selber krank oder verhindert sind, kann eine Privatperson oder ein Pflegedienst die Pflege für eine bestimmte Zeit übernehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Möchten Sie lernen mit schwierigen Pflegesituationen umzugehen, hilft Ihnen unser kostenloser Familiencoach Pflege.
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