Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für Verhütungsmittel?
Die AOK übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel.
Wir übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zu Ihrem 22. Geburtstag, wenn Ihnen Ihr Frauenarzt ein Rezept dafür ausstellt.
Wenn Sie über 18 sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zum Beispiel, wenn Sie Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze erreicht haben.
Das Rezept von Ihrem Frauenarzt lösen Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl ein. Sie erhalten das Verhütungsmittel direkt vor Ort.
Verhütungsmittel, die vom Arzt verschrieben werden, können nur in Apotheken eingelöst werden. Sie enthalten Hormone, die in den meisten Fällen den Eisprung unterdrücken. Sie können zu Nebenwirkungen führen, weshalb vor Verwendung immer eine Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt ratsam ist.
Zu den verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln zählen:
Sie beinhalten verschiedene Hormone, die den Eisprung hemmen oder die Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter verhindern. Werden Sie richtig angewendet, schützen sie Sie vor einer ungewollten Schwangerschaft.
Jedoch können sie Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Unterleibsschmerzen oder Stimmungsschwankungen hervorrufen. Bei östrogenhaltigen Verhütungsmitteln besteht zudem ein Thrombose-Risiko. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die geeignete Verhütung für Sie.
Ja, es gibt auch Verhütungsmethoden ohne Hormone. Dazu gehören Kondome, Femidome, die Kupferspirale oder das Diaphragma.
Nein, grundsätzlich ist die „Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken erhältlich.
Bei Frauen unter 22 Jahren übernehmen wir allerdings die Kosten, wenn Sie sich die „Pille danach“ ärztlich verschreiben lassen. Reichen Sie das Rezept und die Quittung von der Apotheke bei uns im Nachhinein ein. Das geht im Kundencenter oder per Post. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten.
Wird Ihnen Ihr Verhütungsmittel auch zu therapeutischen Zwecken, wie zum Beispiel bei Akne verschrieben, übernehmen wir die Kosten auch nach Ihrem 22. Geburtstag. Sie benötigen in jedem Fall ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt.
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