Wie viel Mutterschaftsgeld zahlt die AOK Sachsen-Anhalt?
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt werdenden Müttern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt werdenden Müttern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich.
Wir zahlen werdenden Müttern Mutterschaftsgeld ab sechs Wochen vor der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Geburt. Voraussetzung ist, dass Sie freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied bei uns sind.
Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Formular über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Dieses reichen Sie bei uns ein. Mit Beginn des Mutterschutzes erhalten Sie Ihre erste Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Voraussetzung ist, dass uns dafür die Entgeltdaten Ihres Arbeitsgebers vorliegen.
Nach der Entbindung reichen Sie uns die Geburtsurkunde Ihres Babys ein und wir überweisen Ihnen die zweite Zahlung des Mutterschaftsgeldes.
Da das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor der Geburt gezahlt wird, sollten Sie den Antrag möglichst vor oder mit Beginn dieser Schutzfrist stellen. Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es so nicht.
Sie erhalten länger Mutterschaftsgeld. Bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie zwölf Wochen Mutterschaftsgeld ab dem Tag der Entbindung.
Wenn bei Ihrem Baby in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung ärztlich festgestellt wird, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Mutterschutzfrist bei uns stellen. Sie erhalten dann zwölf Wochen Mutterschaftsgeld ab dem Entbindungstag. Dafür ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Kommt Ihr Baby früher zur Welt als geplant, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld entsprechend dem errechneten Termin nach. Wenn Ihr Kind also zum Beispiel zwei Wochen früher als errechnet zur Welt kommt, werden diese zwei Wochen an die Mutterschutzfrist nach der Geburt angehängt.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die Differenz zu Ihrem monatlichen Nettolohn als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Selbstständige erhalten von der AOK Sachsen-Anhalt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Das sind 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
Frauen, die während Ihrer Elternzeit und einem bestehenden Arbeitsverhältnis ein weiteres Kind erwarten, zahlt die AOK Sachsen-Anhalt maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss zum Nettogehalt.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, bekommen Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Familienversicherte Frauen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von uns. Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, können Sie Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen und erhalten von dort einmalig bis zu 210 Euro.
Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht zulässig. Hinsichtlich Ihres Anspruchs auf Mutterschaftsgeld müssen die Gegebenheiten im Einzelfall geprüft werden.
Während Sie Mutterschaftsgeld von uns beziehen, sind Sie weiterhin AOK Sachsen-Anhalt versichert. Das trifft auch zu, wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen oder Elterngeld erhalten.
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