Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Stationäre Vorsorgemaßnahme

Ein Mann steht an einem Geländer und liest ein Buch.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine stationäre Vorsorgemaßnahme?  

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt für Sie, nach vorheriger Prüfung und Genehmigung, die Kosten für eine stationäre Vorsorgemaßnahme (umgangssprachlich Kur).

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wenn Ihr behandelnder Arzt eine stationäre Vorsorgemaßnahme verordnet und unser Kompetenzcenter Ihren Antrag erfolgreich geprüft hat, übernehmen wir die Kosten. 

Wie erhalte ich die Leistung? 

Wenn Ihr Arzt eine stationäre Vorsorgemaßnahme befürwortet, erhalten Sie von uns einen Antrag. Dieser beinhaltet ein ärztliches Attest. Das Attest lassen Sie von Ihrem Arzt ausfüllen. Die Unterlagen können Sie anschließend ganz unkompliziert in der Meine Gesundheitswelt hochladen. Ihre Dokumente werden direkt an unser Kompetenzcenter zur Prüfung weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von uns. Darin wird ihnen die Kureinrichtung benannt. Diese teilt Ihnen zeitnah den Aufnahmetermin mit.

Die AOK Sachsen-Anhalt rechnet direkt mit der Vorsorgeeinrichtung ab.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt, nach vorheriger Prüfung, die Kosten für eine stationäre Vorsorgemaßnahme übernimmt?
  • Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine stationäre Vorsorgemaßnahme haben?
  • die AOK Sachsen-Anhalt weitere Leistungen zur Vorsorge anbietet?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine stationäre Vorsorgemaßnahme?

    Bei einer stationären Vorsorgemaßnahme, auch stationäre Kur genannt, erhalten Sie verschiedene Behandlungen und führen Gespräche mit einem Arzt in Ihrer Kureinrichtung.

  • Wann ist eine stationäre Vorsorgemaßnahme sinnvoll?

    Eine stationäre Vorsorgemaßnahme hat das Ziel die Schwächung Ihrer Gesundheit zu beseitigen, wenn diese in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde. Zudem sollen Krankheiten verhütet beziehungsweise deren Verschlimmerung vermieden werden. Ebenfalls soll Pflegebedürftigkeit vermieden werden.

  • Welche Einrichtung ist für mich die richtige?

    Die AOK wählt für Sie eine geeignete Klinik für Ihr Krankheitsbild aus und berücksichtigt dabei soweit wie möglich Ihre Wünsche.

  • Habe ich einen Eigenanteil?

    Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre Maßnahme. Sie zahlen pro Kalendertag 10 Euro Eigenbeteiligung.

    Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.

  • Wer trägt die Fahrkosten zur Einrichtung und wieder nach Hause?

    Sie zahlen für die Fahrkosten einen Eigenanteil in Höhe von 10% der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt und Person mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie nichts.

  • Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

    Ja, Sie können sich von Zuzahlungen befreien lassen. Es gelten die Belastungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sprechen Sie Kollegen in einem AOK-Kundencenter in Ihrer Nähe an. Wir beraten Sie gern dazu. 

  • Wie oft habe ich Anspruch auf eine stationäre Vorsorgemaßnahme?

    In der Regel haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine solche Maßnahme.

  • Wie lange dauert eine stationäre Vorsorgemaßnahme?

    In der Regel dauert eine stationäre Vorsorgemaßnahme drei Wochen.

Gut zu wissen

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