Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Krankenhausbehandlung?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Krankenhausbehandlung.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine Krankenhausbehandlung.
Wir übernehmen die Krankenhausbehandlung in zugelassenen Krankenhäusern, wenn diese medizinisch notwendig ist.
Bei einer unvorhersehbaren Behandlung brauchen Sie nur Ihre AOK-Versichertenkarte.
Wenn Sie geplant zu einer Behandlung ins Krankenhaus müssen, benötigt das Krankenhaus ein Einweisungsschein von Ihrem behandelnden Arzt und Ihre AOK-Versichertenkarte.
Bei einer vollstationären Behandlung sind Sie ununterbrochen Tag und Nacht in einem Krankenhaus untergebracht (mindestens einen Tag und eine Nacht) und werden versorgt.
Bei einer teilstationären Behandlung werden Sie an einem oder mehreren Wochentagen (Montag bis Freitag) im Krankenhaus tagsüber behandelt und versorgt, aber Übernachten zu Hause.
Bei einer vorstationären Behandlung werden Sie untersucht und auf einen vollstationären Aufenthalt vorbereitet. Versorgt werden Sie dort nicht. Bis zu Ihrer stationären Behandlung bleiben Sie zu Hause.
Bei einer nachstationären Behandlung werden Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt untersucht und behandelt, um den Heilungsprozess zu beobachten. Versorgt werden Sie dort nicht und nach der Behandlung dürfen Sie wieder nach Hause.
Bei einer ambulanten Operation werden Sie im Krankenhaus operiert und dürfen nach einigen Stunden wieder nach Hause. Es ist aber ratsam, dass sich jemand um Sie zu Hause kümmert, der bei Komplikationen einen Arzt verständigen kann.
Bei einer vollstationären Behandlung zahlen Sie ab Ihrem 18. Geburtstag 10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Bei einer Entbindung haben Sie keinen Eigenanteil. Fahren Sie im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zu einer Rehabilitationsmaßnahme, werden Zuzahlungen von der Rentenversicherung angerechnet.
Bei allen anderen Behandlungen (vorstationär, teilstationär, nachstationär) und ambulanten Operationen brauchen Sie keinen Eigenanteil zu leisten.
Wir übernehmen die Kosten für Sie als Begleitperson bis zum 6. Geburtstag Ihres Kindes, wenn der Krankenhausarzt eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt.
Unserer Kollegen am Servicetelefon oder im Kundencenter helfen Ihnen gern bei der Suche. Schauen Sie auch gern in unserem Krankenhausnavigator.
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