Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Hörhilfe

Einer Seniorin wird durch eine weibliche Person eine Hörhilfe in das Ohr eingesetzt.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Hörhilfe?  

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre Hörhilfe, um den Hörverlust vollständig auszugleichen.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr HNO-Arzt eine ärztliche Verordnung über das Hörgerät ausstellt.

Wenn Sie über 18 Jahre sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt je Hörgerät maximal zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie haben zwei Möglichkeiten die Versorgung zu erhalten:

  1. Auf dem verkürzten Versorgungsweg, sofern Ihr HNO-Arzt an diesem teilnimmt. In diesem Fall berät Sie Ihr HNO-Arzt über die weiteren Schritte.
  2. Mit der von Ihrem HNO-Arzt ausgestellten ärztlichen Verordnung, wenden Sie sich bitte an einen Hörakustiker. Er wird Sie umfassend über eine Hörgeräteversorgung und über eine aufzahlungsfreie Versorgung beraten, Hörtests durchführen und Ihr Hörgerät anpassen. Dabei wird er mehrere Geräte anpassen, die Ihnen eine Auswahl unter diesen überlässt. Im Weiteren tragen Sie das Hörgerät bzw. die Hörgeräte zur Probe und testen sie dabei ausgiebig. Nach dem Probetragen übergibt Ihnen der Hörakustiker Ihnen das Hörgerät endgültig.

Ihre AOK hat für Sie beide Versorgungswege vertraglich vereinbart. Sie können unter den Hörakustikern Ihrer AOK frei wählen. Wir unterstützen Sie dabei gern.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für Hörgeräte übernimmt?
  • wir auch die Kosten für Reparaturen übernehmen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für viele weitere Hilfsmittel übernimmt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was sind Hörhilfen?

    Hörgeräte helfen Ihnen im Alltag, den Verlust des Hörens oder Schwerhörigkeit zu verbessern oder wieder herzustellen.

  • Wie funktioniert ein Hörgerät?

    Hörgeräte verstärken den Schall, das akustische Signal, vor dem eigentlichen Sinnesorgan des Ohres, dem Innenohr. Es stehen verschiedene Bauformen zur Anpassung zur Verfügung, die über Mikrofon, Prozessor und Hörer verfügen.

  • Wann benötige ich eine Hörhilfe?

    Hörverlust kann in jedem Lebensalter auftreten. Er kann angeboren sein, durch einen Unfall, Erkrankung oder im Laufe des Lebens auftreten. Erkennen Sie Auffälligkeiten beim Hören, lassen Sie ihre Ohren kontrollieren. Auch im höheren Lebensalter ist eine regelmäßig Hörkontrolle wichtig, um Schwerhörigkeit zu erkennen.

  • Wo erhalte ich mein Hörgerät?

    Ihr Hörgerät erhalten Sie bei einem Hörakustiker. Unserer Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Hörakustiker.

  • Kann ich mir mein Hörgerät selbst aussuchen?

    Sie erhalten bei dem Hörakustiker, dass von uns genehmigte Hörgerät. Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät, dass über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Die Mitarbeiter des Hörakustikers beraten Sie dazu.

  • Auf welche Leistungen habe ich im Detail Anspruch?

    AOK-Versicherte erhalten moderne und qualitativ hochwertige Hörgeräte, die dem aktuellen Stand der Hörgerätetechnik entsprechen – ohne Aufpreis. Dazu zählen Geräte, die eine Hörminderung in geräuschvoller Umgebung ausgleichen. Außerdem sind die Hörgeräte mit der Digitaltechnik, einer Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mehreren Kanälen sowie mit mindestens drei Hörprogrammen ausgestattet. Bei Bedarf verfügen die Hörgeräte zum Beispiel auch über Mehrmikrofontechnik, Telefonprogramm und Audioeingang.

    Die Ihnen ohne Aufpreis angebotenen Hörgeräte müssen sich so einstellen lassen, dass ein bestmögliches Sprachverstehen in allen im Alltag üblichen Situationen erreicht wird, zum Beispiel im Gespräch mit einer oder mehreren Personen, bei Umgebungsgeräuschen sowie in größeren Räumen.

    Auch nach Erhalt Ihres Hörgerätes sind Beratungen, sämtliche Reparatur- und Wartungsleistungen sowie der Ersatz von Ohrpassstücken für Sie kostenfrei. Diese Kosten werden durch die AOK Sachsen-Anhalt getragen. Ihr Hörakustiker ist bei Fragen zu Ihrem Hörgerät stets Ihr erster Ansprechpartner.

  • Welche Kosten entstehen mir, wenn ich besondere Wünsche an die Ausstattung des Hörgerätes habe?

    Entscheiden Sie sich für spezielle Ausstattungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, kann die AOK Sachsen-Anhalt die dadurch entstehenden Mehr- sowie eventuelle Folgekosten nicht übernehmen. Kosten für spezielle Wünsche wie zum Beispiel eine Fernbedienung sind von Ihnen selbst zu tragen. Das gilt auch für damit zusammenhängende Reparaturkosten.

  • Ich habe bereits ein Hörgerät. Wann erhalte ich ein Neues?

    Leiden Sie an Schwerhörigkeit, übernehmen wir alle sechs Jahre ein neues Hörgerät. Möchten Sie bereits vor Ablauf der sechs Jahre ein neues Gerät, müssen Sie die Kosten selbst getragen.

  • Meine Hörhilfe ist defekt. Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Reparaturkosten?

    Wir übernehmen die Kosten für die Reparatur, wenn es sich um ein zuzahlungsfreies Hörgerät handelt. Haben Sie sich für eine Versorgung mit einem Gerät mit Eigenanteil entschieden, übernehmen wir die Kosten anteilig für die Teile, für die Sie einen Eigenanteil zahlen mussten.

  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt auch die Kosten für Batterien?

    Die Kosten für Batterien übernehmen wir bis zum 18. Geburtstag. Bei Erwachsenen übernehmen wir die Kosten für Batterien nicht.

  • Kann ich mir privat ein Hörgerät kaufen?

    Sie können sich auch privat ein Hörgerät kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.

Gut zu wissen

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