Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Hörhilfe?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre Hörhilfe, um den Hörverlust vollständig auszugleichen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre Hörhilfe, um den Hörverlust vollständig auszugleichen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr HNO-Arzt eine ärztliche Verordnung über das Hörgerät ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt je Hörgerät maximal zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie haben zwei Möglichkeiten die Versorgung zu erhalten:
Ihre AOK hat für Sie beide Versorgungswege vertraglich vereinbart. Sie können unter den Hörakustikern Ihrer AOK frei wählen. Wir unterstützen Sie dabei gern.
Hörgeräte helfen Ihnen im Alltag, den Verlust des Hörens oder Schwerhörigkeit zu verbessern oder wieder herzustellen.
Hörgeräte verstärken den Schall, das akustische Signal, vor dem eigentlichen Sinnesorgan des Ohres, dem Innenohr. Es stehen verschiedene Bauformen zur Anpassung zur Verfügung, die über Mikrofon, Prozessor und Hörer verfügen.
Hörverlust kann in jedem Lebensalter auftreten. Er kann angeboren sein, durch einen Unfall, Erkrankung oder im Laufe des Lebens auftreten. Erkennen Sie Auffälligkeiten beim Hören, lassen Sie ihre Ohren kontrollieren. Auch im höheren Lebensalter ist eine regelmäßig Hörkontrolle wichtig, um Schwerhörigkeit zu erkennen.
Ihr Hörgerät erhalten Sie bei einem Hörakustiker. Unserer Kollegen im AOK-Kundencenter oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Hörakustiker.
Sie erhalten bei dem Hörakustiker, dass von uns genehmigte Hörgerät. Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät, dass über das Maß des Notwendigen hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und möglichen Folgekosten selbst tragen. Die Mitarbeiter des Hörakustikers beraten Sie dazu.
AOK-Versicherte erhalten moderne und qualitativ hochwertige Hörgeräte, die dem aktuellen Stand der Hörgerätetechnik entsprechen – ohne Aufpreis. Dazu zählen Geräte, die eine Hörminderung in geräuschvoller Umgebung ausgleichen. Außerdem sind die Hörgeräte mit der Digitaltechnik, einer Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mehreren Kanälen sowie mit mindestens drei Hörprogrammen ausgestattet. Bei Bedarf verfügen die Hörgeräte zum Beispiel auch über Mehrmikrofontechnik, Telefonprogramm und Audioeingang.
Die Ihnen ohne Aufpreis angebotenen Hörgeräte müssen sich so einstellen lassen, dass ein bestmögliches Sprachverstehen in allen im Alltag üblichen Situationen erreicht wird, zum Beispiel im Gespräch mit einer oder mehreren Personen, bei Umgebungsgeräuschen sowie in größeren Räumen.
Auch nach Erhalt Ihres Hörgerätes sind Beratungen, sämtliche Reparatur- und Wartungsleistungen sowie der Ersatz von Ohrpassstücken für Sie kostenfrei. Diese Kosten werden durch die AOK Sachsen-Anhalt getragen. Ihr Hörakustiker ist bei Fragen zu Ihrem Hörgerät stets Ihr erster Ansprechpartner.
Entscheiden Sie sich für spezielle Ausstattungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, kann die AOK Sachsen-Anhalt die dadurch entstehenden Mehr- sowie eventuelle Folgekosten nicht übernehmen. Kosten für spezielle Wünsche wie zum Beispiel eine Fernbedienung sind von Ihnen selbst zu tragen. Das gilt auch für damit zusammenhängende Reparaturkosten.
Leiden Sie an Schwerhörigkeit, übernehmen wir alle sechs Jahre ein neues Hörgerät. Möchten Sie bereits vor Ablauf der sechs Jahre ein neues Gerät, müssen Sie die Kosten selbst getragen.
Wir übernehmen die Kosten für die Reparatur, wenn es sich um ein zuzahlungsfreies Hörgerät handelt. Haben Sie sich für eine Versorgung mit einem Gerät mit Eigenanteil entschieden, übernehmen wir die Kosten anteilig für die Teile, für die Sie einen Eigenanteil zahlen mussten.
Die Kosten für Batterien übernehmen wir bis zum 18. Geburtstag. Bei Erwachsenen übernehmen wir die Kosten für Batterien nicht.
Sie können sich auch privat ein Hörgerät kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
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