Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Brustprothesen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Brustprothesen.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Brustprothesen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Brustprothese ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen, zum Beispiel nach der Entfernung einer Brust (oder beider Brüste) durch bösartige Tumore, von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für eine Brustprothese. Die ärztliche Verordnung legen Sie bei einem unserer Leistungserbringer vor, der Sie ausführlich zu der Prothese berät und Sie mit der verordneten Brustprothese versorgt.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Eine Brustprothese ist ein Hilfsmittel. Sie dient nach einer Brustamputation dem optischen Ausgleich. Zusätzlich erhält Sie die Körpersymmetrie durch ein angemessenes Gewicht. Beispielsweise kann mit ihrer Hilfe eine Schulterschiefstellung vermieden werden.
Das Tragen einer Brustprothese ermöglicht betroffenen Frauen sich genauso natürlich zu bewegen wie mit gesunden Brüsten. Die Prothese kann entweder in einen handelsüblichen BH eingelegt werden oder in einen speziellen BH. Sie sind schweiß-, feuchtigkeits-, wasser-, meerwasser- und chlorwasserbeständig. Entweder wird die Brustprothese über die Haftschicht an der Körperhaut angebracht oder über spezielle Haftstreifen aus unterschiedlichen Materialien, Formen und Größen.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat mit vielen Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen und zahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre Brustprothese.
Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen gegenüber Ihrem gewählten Leistungserbringer:
Die Grundversorgung beinhaltet eine Brustprothese. Eine Doppelausstattung aus hygienischen Gründen ist aufgrund der Materialbeschaffenheit nicht erforderlich. Eine Reinigung der Brustprothese ist mit haushaltsüblichen Mitteln problemlos möglich.
Nein, diese Kosten übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt nicht. Spezielle wasserfeste Brustprothesen, Mittel zur Reinigung oder Pflege der Brustprothese und der Haut sowie jegliche Form von Entlastungs-BHs (zum Beispiel Sport-BHs) sind keine Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie erhalten bei Ihrem ausgewählten Leistungserbringer, die von uns genehmigte Brustprothese. Entscheiden Sie sich für eine Prothese mit Eigenschaften, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst. Die Mitarbeiter des Leistungserbringers beraten Sie dazu.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Brustprothese erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an der Brustprothese verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Sie können sich auch privat eine Brustprothese kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
Ja, wir bieten ein spezielles Behandlungsprogramm, den AOK-Curaplan Brustkrebsan, bei dem Sie eine optimale ärztliche Betreuung erhalten. Neben den körperlichen Beeinträchtigungen kann Brustkrebs Auswirkungen auf die Psyche und das eigene Selbstwertgefühl haben. Wir bieten betroffenen Frauen verschiedene psychologische Hilfen an.
Zusätzlich bekommen Familienmitglieder und Angehörige von Krebserkrankten mit unserem Familiencoach Krebs Unterstützung und umfangreiches Wissen, um vor Überbelastung zu schützen.
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