Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Beinprothesen?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Beinprothesen.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Beinprothesen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über die Beinprothese ausstellt.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Sie ist gesetzlich festgelegt und beträgt zehn Prozent je Versorgung, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Sie erhalten bei bestimmten Diagnosen von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für eine Beinprothese. Die ärztliche Verordnung lösen Sie bei einem unserer Leistungserbringer ein, der Sie wiederum über die bestehenden Versorgungsmöglichkeiten berät.
Im Anschluss reicht der Leistungserbringer die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigung bei uns ein. Ist die Versorgung genehmigt, wird die Beinprothese individuell für Sie hergestellt. Nach spätestens drei Monaten und einer ausführlichen Anprobe und Einweisung zur Verwendung und Funktion erhalten Sie Ihre endgültige Beinprothese.
Die Abrechnung der medizinisch notwendigen Leistung erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer und der AOK Sachsen-Anhalt.
Die Mitarbeiter in den AOK-Kundencentern oder an unserem kostenfreien Service-Telefon helfen Ihnen bei der Suche nach einem Leistungserbringer. Gern können Sie auch unsere Hilfsmittelsuche nutzen:
Eine Beinprothese ist ein Körperersatzstück zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach Amputation oder Fehlbildung. Die Beinprothese wird mittels eines Schaftes am Stumpf befestigt und übernimmt weitgehend die Funktion des amputierten Körperteils. Dabei soll die Gehfähigkeit nach Möglichkeit wiederhergestellt werden.
Es gibt verschiedene Beinprothesen, zum Beispiel:
AOK-Versicherte erhalten eine moderne und qualitativ hochwertige Beinprothese – ohne Aufpreis. Folgende Leistungen können Sie bei Ihrem Leistungserbringer in Anspruch nehmen:
Sie erhalten bei Ihrem ausgewählten Leistungserbringer, die von uns genehmigte Beinprothese. Ihnen werden verschiedene Modelle vorgeführt. Die Mitarbeiter des gewählten Leistungserbringers beraten Sie gern.
Entscheiden Sie sich für eine Beinprothese, mit besonderen Ausstattungen oder Eigenschaften (zum Beispiel einer spezielle Farbgestaltung), die nicht medizinisch notwendig sind, entstehen für Sie Mehrkosten und gegebenenfalls künftig Folgekosten für zum Beispiel Reparaturen. Mit Ihrer Unterschrift beim Leistungserbringer bestätigen Sie Ihre Wahl und die Höhe Ihrer selbst zu zahlenden Mehrkosten. Mehrkosten werden von der AOK Sachsen-Anhalt nicht erstattet.
Die Beinprothese ist ein hochwertiges, kostenintensives und individuell gefertigtes Hilfsmittel, das Sie dauerhaft nutzen. Bitte achten Sie deshalb auf einen sorgfältigen Umgang und halten Sie die vom Hersteller vorgegebenen Serviceintervalle ein. Über die Service-Termine informiert Sie Ihr gewählter Leistungserbringer.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Leistungserbringer, von dem Sie die Beinprothese erhalten haben.
Haben Sie mutwillig Schäden an der Beinprothese verursacht, können Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Sie können sich auch privat eine Beinprothese kaufen. Eine Kostenerstattung durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann allerdings nicht möglich.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
Service-Telefon
Service E-Mail