Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt zur ambulanten Psychotherapie?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Voraussetzung ist, dass Sie bei einem zugelassenen Psychotherapeuten behandelt werden.
Um die Abrechnung kümmert sich die Praxis Ihres Therapeuten. Sie benötigen nur Ihre AOK-Versichertenkarte.
Wir übernehmen die ambulante Psychotherapie, wenn es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handelt. Das kann zum Beispiel eine Zwangsneurose, Depression, Angst- oder Essstörung sein.
Bei einer ambulanten Psychotherapie erarbeitet Ihr Therapeut gemeinsam mit Ihnen neue Verhaltens- und Erlebensweisen, die Sie mit Hilfe verschiedener Methoden einüben. Ziel ist es zu lernen, wie Sie im Alltag besser mit schwierigen Situationen umgehen.
Zu den häufigsten Methoden der Psychotherapie gehören:
Ihr Psychotherapeut entscheidet, welches Therapieverfahren für Ihre Behandlung am besten geeignet ist. Alle Therapieformen können als Einzelsitzungen oder Gruppentherapien beziehungsweise als Kombination aus beidem stattfinden.
Unsere Kollegen im Kundencenter oder am Servicetelefon sind Ihnen gern bei der Suche nach einem Therapeuten behilflich, auch wenn wir Ihnen keinen einzelnen Psychotherapeuten nennen können. Wir dürfen Ihnen keine Empfehlungen aussprechen. Sie können auch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt suchen. In unserem Arztnavigator finden Sie ebenfalls alle zugelassenen Psychotherapeuten.
Um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, ist es Voraussetzung, dass Sie vorher an einer psychotherapeutischen Sprechstunde teilnehmen. Alle zugelassenen Psychotherapeuten bieten solche Sprechstunden an. Hier erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihren Beschwerden und eine Beratung zur weiteren Behandlung.
Wird Ihnen empfohlen, eine ambulante Psychotherapie zu beginnen, stehen zunächst sogenannte probatorische Sitzungen an. Das sind Probesitzungen, in denen Sie und Ihr Therapeut sich kennen lernen. Je nach Therapieverfahren sind das zwei bis vier Termine. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs. Anschließend stellt Ihr Therapeut die Diagnose und reicht einen Antrag für die Therapie bei der AOK Sachsen-Anhalt ein. Wir übernehmen dann die vollen Kosten für die Therapie.
Ja. Stellt der Therapeut in der psychotherapeutischen Sprechstunde fest, dass Sie sich in einer seelischen Ausnahmesituation befinden und dringenden Behandlungsbedarf haben, kann eine Akutbehandlung angeordnet werden. Diese schließt sich direkt an die psychotherapeutische Sprechstunde an. Die Akutbehandlung muss nicht vorab bei der AOK Sachsen-Anhalt beantragt werden. Ihr Therapeut informiert uns lediglich über den Beginn der Behandlung.
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln Ihnen innerhalb von vier Wochen (bei der psychotherapeutischen Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen) einen Termin für ein Erstgespräch bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe. Sie erreichen die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117.
Eine Sitzung dauert in der Regel bis 50 Minuten. Bei der Akutbehandlung sind es 25 Minuten. Über die tatsächliche Dauer entscheidet der Therapeut.
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