Das Entgelt für Auszubildende steigt
Seit Januar 2020 gibt es die sogenannte Mindestausbildungsvergütung. Diese regelt, ähnlich wie der Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass auch Auszubildende eine angemessene Vergütung erhalten. Mit fortschreitender Berufsausbildung, wenigstens einmal jährlich, muss diese ansteigen.
Für Azubis, die 2025 eine Ausbildung beginnen, liegt die Mindestausbildungsvergütung bei 682 Euro brutto pro Monat im ersten Lehrjahr.
Diese steigt wie folgt:
- 2. Lehrjahr: mindestens 805 Euro
- 3. Lehrjahr: mindestens 921 Euro
- 4. Lehrjahr: mindestens 955 Euro