Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme.
Wir übernehmen die Kosten für Sie und Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder bis zum 12. Geburtstag. Pro Kalendertag zahlen Sie zehn Euro Eigenbeteiligung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie keinen Eigenanteil.
Voraussetzung für eine Vorsorgemaßnahme ist, dass Sie als Elternteil gesundheitliche Probleme haben, die auf Belastungen im Familienalltag zurückzuführen sind. Das kann der Fall sein, wenn:
Möchten Sie eine Vorsorgemaßnahme beantragen, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt über Ihre gesundheitlichen Probleme. Wenn Ihr Arzt eine Maßnahme befürwortet, füllt er eine Verordnung aus. Soll Ihr Kind während Ihres Kuraufenthalts mit behandelt werden, benötigen wir zusätzlich ein ärztliches Attest vom Kinderarzt.
Die Verordnung können Sie direkt und unkompliziert in der Meine Gesundheitswelt hochladen. Ihre Unterlagen werden an unseren Fachbereich weitergeleitet. Nach der Prüfung erhalten Sie bei Genehmigung einen Bescheid von uns. Im Anschluss können Sie sich eine Einrichtung entsprechend Ihrer medizinischen Indikation selbst auswählen.
Die AOK Sachsen-Anhalt rechnet direkt mit der Kureinrichtung ab. Für den Eigenanteil erhalten Sie vor Ort eine Rechnung von der Einrichtung.
Eine Mutter- bzw. Vater-Kind- Vorsorgemaßnahme ist eine stationäre Behandlung in einer spezialisierten Vorsorgeeinrichtung. Sie richtet sich insbesondere an Mütter bzw. Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Kinder bis zum maximal 12. Lebensjahr fahren als Begleitperson mit.
Die Behandlungen während der Maßnahme sind individuell auf die Belastungssituation der Mütter bzw. Väter ausgerichtet. Zum Behandlungsprogramm der Kliniken gehören beispielsweise Sport- und Bewegungsangebote, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Entspannungskurse und auch immer eine psychologische Betreuung. Die Entlastung von den Alltagsaufgaben sorgt dafür, dass Sie mehr Zeit für Ihre Kinder haben. Viele gemeinsame Aktivitäten sorgen für neue Erlebnisse und festigen die Mutter-/Vater-Kind-Beziehung.
In der Regel dauert eine Mutter-bzw. Vater-Kind- Vorsorgemaßnahme drei Wochen. Sprechen medizinische Gründe dafür, kann eine Verlängerung beantragt werden.
In der Regel haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine solche Maßnahme.
Eine Mutter- bzw. Vater-Kind- Vorsorgemaßnahme wird nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet. Sie ist eine ärztlich verordnete Maßnahme und zählt wie eine Krankschreibung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für die Dauer der Maßnahme freizustellen und Ihnen Ihr volles Gehalt weiterzuzahlen.
Nach Ihrem Aufenthalt erhalten Sie eine Liegebescheinigung von der Klinik. Die Bescheinigung können Sie als Nachweis für Ihren Arbeitgeber nutzen.
Ja. Sie zahlen pro Kalendertag zehn Euro Eigenbeteiligung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie nichts.
Für Ihr Kind fällt kein Eigenanteil für die Maßnahme an.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet die Fahrkosten für die An- und Abreise in Höhe des öffentlichen Verkehrsmittels bzw. die Fahrt mit dem privatem PKW (0,20 Euro je Kilometer).
Sie zahlen für die Fahrkosten einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Sie können auch ohne Ihr Kind zu einer Maßnahme fahren, vorausgesetzt Ihr Kind ist unter 12 Jahre und lebt im selben Haushalt. Außerdem muss während Ihrer Abwesenheit die Versorgung und Betreuung Ihres Kindes gesichert sein (zum Beispiel durch Angehörige oder Freunde). In diesen Fällen können Sie auch einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen, soweit eines Ihrer Kinder unter 12 ist. Unsere Kollegen im nächsten Kundencenter oder am Service-Telefon unterstützen Sie gern beim Ausfüllen des Antrags für eine Haushaltshilfe.
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