Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme.
Wir übernehmen die Kosten für Sie und Ihr Kind bzw. Ihre Kinder bis zum 12. Geburtstag. Pro Kalendertag zahlen Sie zehn Euro Eigenbeteiligung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie keinen Eigenanteil.
Voraussetzung für eine Vorsorgemaßnahme ist, dass Sie als Elternteil gesundheitliche Probleme haben, die auf Belastungen im Familienalltag zurückzuführen sind. Das kann der Fall sein, wenn:
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Maßnahme befürwortet, füllt er eine Verordnung aus. Diese können Sie direkt und unkompliziert in der Meine Gesundheitswelt hochladen. Die Unterlagen werden direkt an uns weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfallen. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von uns.
Die AOK Sachsen-Anhalt rechnet direkt mit der Kureinrichtung ab. Sie müssen sich um nichts kümmern. Für den Eigenanteil erhalten Sie vor Ort eine Rechnung von der Einrichtung.
Eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme ist eine stationäre Behandlung in einer spezialisierten Vorsorgeeinrichtung. Sie richtet sich insbesondere an Mütter bzw. Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Kinder bis zum maximal 12. Lebensjahr fahren als Begleitperson mit.
Die Behandlungen während der Maßnahme sind individuell auf die Belastungssituation der Mütter bzw. Väter ausgerichtet. Zum Behandlungsprogramm der Kliniken gehören beispielsweise Sport- und Bewegungsangebote, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Entspannungskurse und auch immer eine psychologische Betreuung. Die Entlastung von den Alltagsaufgaben sorgt dafür, dass Sie mehr Zeit für Ihre Kinder haben. Viele gemeinsame Aktivitäten sorgen für neue Erlebnisse und festigen die Mutter-/Vater-Kind-Beziehung.
Möchten Sie eine Vorsorgemaßnahme beantragen, sprechen Sie zunächst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre gesundheitlichen Probleme. Wenn Ihr Arzt eine Maßnahme befürwortet, füllt er für Sie eine entsprechende Verordnung aus. Diese reichen Sie persönlich oder per Post bei uns ein. Wir leiten die Unterlagen an unseren Fachbereich zur Prüfung weiter. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von uns.
Soll Ihr Kind während Ihres Kuraufenthalts mit behandelt werden, benötigen wir zusätzlich ein ärztliches Attest vom Kinderarzt.
Nachdem Sie Ihre Vorsorgemaßnahme beantragt haben, erhalten Sie nach erfolgter Prüfung Ihren Bescheid. Im Anschluss können Sie sich Ihre Kureinrichtung selbst auswählen.
In der Regel dauert eine Mutter-bzw. Vater-Kind- Vorsorgemaßnahme drei Wochen. Sprechen medizinische Gründe dafür, kann eine Verlängerung beantragt werden.
In der Regel haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine solche Maßnahme. Wenn medizinische Gründe vorliegen, ist es möglich, auch schon vorher wieder eine Maßnahme zu beantragen.
Eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme wird nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet. Sie ist eine ärztlich verordnete Maßnahme und zählt wie eine Krankschreibung. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für die Dauer der Maßnahme freizustellen und Ihnen Ihr volles Gehalt weiterzuzahlen.
Ja. Soll Ihr Kind während Ihres Kuraufenthalts mitbehandelt werden, benötigen wir zusätzlich ein ärztliches Attest vom Kinderarzt.
Ja. Sie zahlen pro Kalendertag zehn Euro Eigenbeteiligung. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, zahlen Sie nichts.
Für Ihr Kind fällt kein Eigenanteil für die Maßnahme an.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet die Fahrkosten für die An- und Abreise in Höhe des öffentlichen Verkehrsmittels bzw. die Fahrt mit dem privat PKW (0,20 Euro je Kilometer).
Sie zahlen für die Fahrkosten einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Ja. In besonderen Fällen dürfen Kinder bis 14 Jahre mitfahren. Das gilt zum Beispiel, wenn:
Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.
Sie können auch ohne Ihr Kind zu einer Maßnahme fahren, wenn während Ihrer Abwesenheit die Versorgung und Betreuung Ihres Kindes gesichert ist (z. B. durch Angehörige oder Freunde). In diesen Fällen können Sie auch einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen, soweit eines Ihrer Kinder unter 12 ist. Unsere Kolleginnen und Kollegen im nächsten Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder an der Service-Hotline unterstützen Sie gern beim Ausfüllen des Antrags für eine Haushaltshilfe.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
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