Wie viel zahlt die
AOK Sachsen-Anhalt für Gesundheitsreisen?
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt einen Zuschuss für Gesundheitsreisen des Anbieters AKON Aktivkonzept.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt einen Zuschuss für Gesundheitsreisen des Anbieters AKON Aktivkonzept.
Wir bezuschussen präventive Gesundheitskurse, die Sie während der Reise besuchen. Dafür übernehmen wir 90 Prozent der Kosten, maximal 160 Euro.
Passende Gesundheitsreisen finden Sie hier.
Sie wählen eine Reise des Anbieters AKON aus, buchen diese und gehen zunächst in Vorleistung. Während der Reise nehmen Sie an einem oder mehreren Gesundheitskursen teil und erhalten eine Teilnahmebestätigung. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrer Kontoverbindung und Quittung über die Kurskosten ein. Das geht im Kundencenter und auch per Post. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.
Gesundheitsreisen sind mehrtägige Gesundheitskurse in kompakter Form. Die Reisen bieten Präventionsschwerpunkte aus den Themenfeldern Bewegung, Entspannung und Ernährung. Während der Reise werden Sie von qualifiziertem Fachpersonal betreut und angeleitet. Je nachdem, für welchen Schwerpunkt Sie sich entscheiden, nehmen Sie an verschiedenen Kursen teil. Alle Präventionskurse und Kursleiter sind durch die Zentrale Prüfstelle Prävention ZPP geprüft und zertifiziert. Durchgeführt werden diese Kurse in ausgewählten Hotels in verschiedenen Kurorten in Deutschland und Europa.
Wir bezuschussen die Kosten für die Gesundheitskurse während Ihrer Reise. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie An- und Abreise tragen Sie selbst.
„AKON Aktivkonzept“ ist Deutschlands führender Präventionsveranstalter und Kooperationspartner der AOK Sachsen-Anhalt. AKON entwickelt, zertifizierte und qualitätsgesicherte Präventionsprogramme aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung und bietet diese in kompakter Form als Gesundheitsreisen an.
Ja. Reisen anderer Anbieter werden nicht bezuschusst.
Ja. Sie müssen mindestens an 80 Prozent der Kurseinheiten teilnehmen. Nur dann können wir die Kurskosten bezuschussen.
Ja, Sie können gemeinsam verreisen. Damit wir auch für ihre Begleitperson einen Zuschuss zahlen können, ist Voraussetzung, dass Ihre Begleitperson auch bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert ist und den Zuschuss für Präventionsangebote im laufenden Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft hat.
Wenn Sie bereits einen zertifizierten Gesundheitskurs im laufenden Jahr absolviert und abgerechnet haben, können Sie noch einen Zuschuss für einen weiteren Kurs abrechnen. Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst Ihren Kurs während der AKON-Gesundheitsreise dann bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.
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