Vertreter in der ePA anlegen

Glückliche ältere Frau und Pflegekraft.

Zugriff auf elektronische Patientenakte für Dritte

Grundsätzlich haben nur Sie und von Ihnen berechtigte medizinische Einrichtungen Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte. Es ist jedoch möglich, Angehörigen oder engen Vertrauenspersonen die Einsicht und Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten in der Akte zu gewähren und sie als Vertreter zu hinterlegen.

Vertretungsfunktion einrichten

Die Einrichtung einer Vertretung für Ihre ePA erfolgt über die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App oder über den „AOK Mein Leben“-Desktop-Client. Sie können jede Person als Vertreter hinzufügen, zum Beispiel Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder Pflegende. Wichtig ist jedoch ein stabiles Vertrauensverhältnis, da die berechtigte Person Zugriff auf sensible Gesundheits- und Behandlungsdaten erhält.

Wenn Sie eine Vertretung hinzufügen möchten, sind von dieser Person folgende Angaben notwendig:

  1. Name
  2. E-Mail-Adresse
  3. KV-Nummer
  4. Einwilligung in die Datenverarbeitung

Nach erfolgreicher Erfassung der neuen Vertretung wird eine E-Mail an den Vertreter mit einem Link versandt, über den dieser die eingerichtete Stellvertretung endgültig bestätigt und Ihrer ePA hinzugefügt wird. 

Der festgelegte Vertreter hat dann in Ihrer ePA die gleichen Rechte wie Sie als Inhaber. Die Vertretung kann allerdings keine weiteren Vertretungen hinzufügen und ist auch nicht dazu berechtigt, Ihre ePA zu kündigen.

Eine Vertretung kann nicht zeitlich befristet werden, aber Sie können die Vertretung jederzeit ändern oder löschen.

So erhält Ihre Vertretungsperson Zugriff auf Ihre ePA

Wenn Sie einem Vertreter Zugriff auf Ihre ePA einrichten möchten, muss diese Person nicht bei der gleichen Kasse wie Sie versichert sein. Der Vertreter greift über die ePA-Anwendung seiner Krankenkasse auf Ihre Akte zu. Das heißt er muss bei seiner Krankenkasse ein eigenes ePA-Aktenkonto besitzen.

Wussten Sie schon, dass...

  • Sie vertrauenswürdigen Dritten Zugriff auf Ihre ePA einräumen können?
  • Sie bis zu fünf Vertretungspersonen hinzufügen können?
  • die Vertretungsperson auch bei einer andere gesetzlichen Krankenkasse versichert sein kann?