Einfach sicher - ePA für alle

Mann Mitte 50 nutzt „AOK Mein Leben“-Smartphone-App

Die elektronische Patientenakte für AOK-Versicherte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, die es ermöglicht Gesundheitsdaten elektronisch zu speichern, zu verwalten und auszutauschen. Sie dient dazu, Ihre wichtigen medizinischen Informationen zentral zu erfassen und den Zugriff auf diese Daten für autorisierte Personen zu erleichtern. Über die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App haben Sie zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und können diese eigenständig verwalten.

Am 15. Januar 2025 ist die elektronische Patientenakte, kurz ePA, gestartet. Für jeden AOK-Versicherten, der nicht widersprochen hat, wird nun die digitale Akte angelegt. Bevor die ePA allerdings für alle Funktionen freigeschaltet werden kann, wird sie vorerst in den Testregionen Hamburg und Franken auf Herz und Nieren geprüft. Erst danach wird die elektronische Patientenakte dann auch für Leistungserbringer, also Ärzte oder Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt freigeschaltet. Künftig können dann Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde oder Röntgenbilder dort gespeichert werden.

Hier lesen Sie, welche Funktionen die elektronische Patientenakte bietet und wie Sie sie nutzen.

Vorteile und Funktionen der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte stellt in Ihrer Gesundheitsversorgung das zentrale digitale Bindeglied zwischen Ihnen und den Akteuren im Gesundheitswesen dar. Ziel der ePA ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, indem sie Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern einen schnellen und umfassenden Zugriff auf relevante Patientendaten ermöglicht.

  • Vorteile
    • Sie haben zu jeder Zeit und an jedem Ort über Ihr Smartphone Zugriff auf Ihre medizinischen Daten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über Ihren PC oder Laptop auf Ihre medizinischen Daten zuzugreifen.
    • Sie können von Ihnen ausgewählte medizinische Einrichtungen (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) Ihre Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen. Dadurch sollen beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden, Medikationsfehler reduziert und die Koordination der Behandlung verbessert werden. Dabei entscheiden Sie, wer Zugriff auf Ihre Daten hat.
    • Sie stärken mit der Nutzung der ePA Ihr Arzt-Patienten-Verhältnis, da Ihr Arzt die benötigten Informationen schnell zur Hand hat.
    • Sie fördern Ihre eigene Selbstbestimmung und Gesundheitskompetenz.
  • Funktionen

    In der elektronischen Patientenakte können verschiedene Arten von Gesundheitsdaten gespeichert werden. Dazu gehören:

    • Persönliche Informationen: Dies umfasst grundlegende Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Kontaktdaten usw.
    • Krankengeschichte: Informationen über vergangene Krankheiten, Operationen, Unfälle und andere medizinische Ereignisse sowie Daten zur pflegerischen Versorgung, Anwendungen und weitere in Anspruch genommene Leistungen bei Ihrer Krankenkasse. Des Weiteren kann die ePA Ihre Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen speichern.
    • Diagnosen: Hierzu gehören ärztliche Feststellungen über bestehende oder vergangene Krankheiten und gegebenenfalls Daten aus Ihrer chronischen Behandlung.
    • Medikamentenpläne: Eine Aufzeichnung der verschriebenen Medikamente, Dosierungen, Anweisungen zur Einnahme und Verabreichungszeitpunkte.
    • Bilder und Befunde: Hierzu gehören Röntgenbilder, MRT-Scans, CT-Scans und andere medizinische Bilder, sowie Berichte von Untersuchungen.
    • Arztberichte, Entlassungsbriefe und Arbeitsunfähigkeit: Notizen und Berichte von Arztkonsultationen, Krankenhausbesuchen und Entlassungen sowie elektronische Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit.
    • Elektronische Dokumente: Diese umfassen das Zahn-Bonusheft, das Untersuchungsheft für Kinder, den Mutterpass, die Impfdokumentation und elektronische Verordnungen.
    • Festlegung von Vertretern: Erlauben Sie Dritten, Ihre ePA zu führen und zu verwalten.
    • Datenmitnahme bei Wechsel der Krankenkasse

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie allein darüber entscheiden, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert werden?
  • Sie auch ohne Smartphone auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen können?
  • Sie Angehörigen Zugriff auf Ihre ePA ermöglichen können?
„AOK Mein Leben“-Smartphone-App
Apothekerin, der einer schwangeren Frau bei der Auswahl des richtigen Produkts in einer Apotheke hilft

AOK Mein Leben: Patientenakte als App

AOK-Versicherte nutzen ihre persönliche elektronische Patientenakte über die „AOK Mein Leben“-Smartphone-App. Die App steht für Smartphones mit Android-Betriebssystem bei Google Play und für Apple-Geräte mit iOS-Betriebssystem im App Store zum Download zur Verfügung. 

Google Play Store           App Store

Registrierung in der „AOK Mein Leben“-App

  • Start des Registrierungsprozesses in der „AOK Mein Leben“-App

    Laden Sie die „AOK Mein Leben“-App herunter und öffnen Sie die App.

  • Bestätigung Ihrer AOK-Mitgliedschaft mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
    • Die „AOK Mein Leben“-App steht exklusiv für AOK-Versicherte zur Verfügung.
    • Bestätigen Sie Ihre Mitgliedschaft in der „AOK Mein Leben“-App. Die hierfür notwendigen Angaben finden Sie auf Ihrer eGK.
    • Wählen Sie hierzu Ihre AOK aus und geben Sie Ihre Versichertennummer an. Sie beginnt stets mit einem Großbuchstaben, gefolgt von insgesamt neun Ziffern.
    • Ihre Mitgliedschaft wird innerhalb weniger Minuten geprüft.
  • Weiterleitung in die „AOK Ident“-App
    • Zur Durchführung der Identifizierung und der Erstellung Ihrer persönlichen GesundheitsID benötigen Sie die „AOK Ident“-App. Klicken Sie unter dem entsprechenden Hinweis auf „Weiter“. Sie werden direkt in die App weitergeleitet, wenn Sie diese bereits installiert haben. Wenn Sie die „AOK Ident“-App noch nicht installiert haben, werden Sie darauf hingewiesen und haben die Möglichkeit, direkt in den Google Play Store oder Apple App Store abzuspringen, um die App herunterzuladen.
    • In der „AOK Ident“-App geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Diese wird für Ihre Registrierung verwendet. Anschließend klicken Sie auf „GesundheitsID registrieren“.
    • Lesen Sie die Datenschutzhinweise und Einwilligungen zum Benutzerkonto und stimmen Sie zu.
      Wichtig: Ohne Zustimmung können Sie den Registrierungsprozess nicht fortsetzen.
    • Sie erhalten einen Bestätigungs-Code an die angegebene E-Mail-Adresse. Geben Sie den Code in der „AOK Ident“-App in das entsprechende Feld ein. Der Code ist 30 Minuten gültig. 
  • GesundheitsID-Code in der „AOK Ident“-App vergeben
    • Bitte geben Sie jetzt zweimal einen identischen 6-stelligen Zahlencode ein, um Ihre GesundheitsID für Ihr Endgerät festzulegen. Der von Ihnen festgelegte Zahlencode ist zukünftig auf Ihrem Endgerät Ihr Zugang, wenn Sie sich in die „AOK Ident“-App oder die „AOK Mein Leben“-App einloggen möchten.
    • Sie haben zudem die Möglichkeit, die „AOK Ident“-App biometrisch zu entsperren. Möchten Sie den Biometrie-Login nutzen, bestätigen Sie ihn in dem entsprechenden Hinweis. Sie können den Hinweis auch überspringen.
  • Identität bestätigen in der „AOK Ident“-App für noch mehr Sicherheit Ihrer Daten

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Identifizierung, wählen Sie eine aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen:

    Ausweis (eID): Für die Identifizierung mittels Ausweis, eID-Karte oder eAufenthaltstitel erfolgt das Scannen des jeweiligen Dokuments mittels NFC. Darüber hinaus ist die Eingabe einer PIN für den Ausweis erforderlich. Falls die PIN noch nicht festgelegt wurde, kann mithilfe der Transport-PIN, die Sie nach Beantragung eines Ausweises erhalten haben, initial im Prozess eine PIN vergeben werden. Sollten Sie über keine PIN verfügen, beantragen Sie die PIN bitte bei Ihrem Bürgeramt.

    eGK + PIN: Für die Identifizierung über die NFC-fähige eGK benötigen Sie die dazugehörige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone.
    Hier können Sie sich direkt Ihre eGK-PIN anfordern.

    Für die Identifizierung geben Sie die sechsstellige CAN Ihrer eGK ein. Die CAN befindet sich oben rechts auf Ihrer eGK. Anschließend geben Sie die PIN Ihrer eGK ein, die Sie von Ihrer AOK bekommen haben. Abschließend platzieren Sie zum Scannen Ihr Smartphone über Ihrer eGK.

    PostIdent: Sie können sich mit Ihrem Ausweis in einer Postfiliale identifizieren. Für Ihre Identifizierung erstellt die „AOK Ident“-App bei der Deutschen Post dafür einen Vorgang. In der App wird Ihnen eine entsprechende Vorgangsnummer angezeigt. Sie erhalten zudem einen PostIdent Coupon per Mail, mit dem Sie sich in einer Postfiliale mit einem entsprechenden Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Reisepass) identifizieren können. Die nötigen Schritt sind hier näher beschrieben: Persönliche Identifikation mit POSTIDENT in der Filiale

  • Einrichtung Biometrie-Login und Registrierungsabschluss in der „AOK Ident“-App

    Nach erfolgreicher Identifikation ist die Registrierung im Wesentlichen abgeschlossen. Sie haben noch die Möglichkeit, die vereinfachte Loginvariante mittels Biometrie auch für die „AOK Mein Leben“-App zu aktivieren. Alternativ können Sie weiterhin den GesundheitsID-Code zur Anmeldung verwenden.

    Abschließend werden Sie über die Datenübertragung zwischen der „AOK Ident“-App und der „AOK Mein Leben“-App informiert, die für die Registrierung und Nutzung erforderlich ist. Klicken Sie auf „Bestätigen“, um das Registrierungsverfahren abzuschließen.

    Danach gelangen Sie zurück zur „AOK Mein Leben“-App, wo Sie den Startbildschirm sehen und von dort aus die verschiedenen App-Funktionen nutzen können. Der Login nach der Registrierung in die „AOK Mein Leben“-App erfolgt mit dem 6-stelligen Code der GesundheitsID oder Biometrie - sofern Sie dies aktiviert haben - in der „AOK Ident“-App.

     

    Sie können sich auch über zwei alternative Anmeldemethoden bei der „AOK Mein Leben“-App über die „AOK Ident“-App anmelden:

    1. Möglichkeit: Anmeldung mit dem Ausweis, der eID-Karte oder dem eAufenthaltstitel, welcher mittels NFC gescannt wird, und in Verbindung mit der Eingabe der PIN.
    2. Möglichkeit: Anmeldung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der dazugehörigen PIN. Beides wurde Ihnen von Ihrer AOK zugestellt. Falls Sie noch keine PIN von Ihrer AOK erhalten haben, können Sie den PIN bei Ihrer AOK beantragen. Außerdem benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone.
  • Zugriff auf die elektronische Patientenakte einrichten

    Klicken Sie nach erfolgreichem Login auf die linke Kachel „Elektronische Patientenakte“. Stimmen Sie der Datenverarbeitung zu und folgen Sie den Anweisungen der „AOK Mein Leben“-App, um für die Sicherheit Ihrer Aktennutzung einen Sicherheitsschlüssel zu erstellen. Um den individuellen Sicherheitsschlüssel (Code) zu erstellen, muss ein Zufallswert generiert werden.

    Dazu werden drei Optionen angeboten:

    • Bewegung des Smartphones
    • Erzeugung von Geräuschen (zum Beispiel durch Sprache)
    • Eingabe von zufälligen Zeichen

    Der Zufallswert ist Basis für die Schlüsselgenerierung Ihrer ePA. Nur mit dem Schlüssel ist die Entschlüsselung der Daten auf Ihrem Mobilgerät möglich.

    Anschließend prüfen Sie Ihre eingegebene E-Mail-Adresse und bestätigen diese. Sie werden weitergeleitet zur „AOK Ident“-App, um Ihre Anmeldung in Ihrer elektronischen Patientenakte zu bestätigen. Sie erhalten dann einen sechsstelligen Code an die angegebene E-Mail-Adresse und geben den Code in der „AOK Mein Leben“-App ein zur Freischaltung Ihres Smartphones.

    Herzlichen Glückwunsch!
    Ihre Registrierung ist jetzt abgeschlossen und Ihre elektronische Patientenakte eingerichtet.

Wie sicher ist AOK Mein Leben?

Nur Sie allein haben Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und ausschließlich Sie können verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen eine Freigabe für Ihre Dokumente erteilen und Zugriff gewähren. 

Diese Faktoren machen Ihre Daten dabei sicher:

  • Datenverschlüsselung

    Gesundheitsdaten werden in der Regel mit Verschlüsselungstechnologien geschützt, um sicherzustellen, dass sie nur von autorisierten Personen eingesehen werden können. Die AOK hat als Anbieter der ePA keinen Zugriff auf Ihre gespeicherten Gesundheits- und Krankheitsdaten. Die ePA muss den Datenschutzbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen, die in dem jeweiligen Land gelten. Dazu gehören beispielsweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union.

  • Telematikinfrastruktur

    Ermöglicht wird die elektronische Patientenakte durch die sogenannte Telematikinfrastruktur. Dieses hochsichere digitale Netzwerk verbindet die IT-Systeme aller Akteure im Gesundheitswesen.

    Während Sie über die App mittels Smartphone oder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte plus PIN-Verfahren an der Telematikinfrastruktur teilnehmen und Ihre Dokumente freigeben, können sämtliche Akteure dies nur mit einem elektronischen Heilberufs- oder Praxisausweis.

Vertretungsregelung: Zugriff für Angehörige einrichten

Senior woman with caregiver in the garden

Vertraute Personen oder Familienangehörige lassen sich als Vertretung in der elektronischen Patientenakte hinzufügen. Damit erlauben Sie Dritten, Ihre ePA zu führen und zu verwalten.

Häufig gestellte Fragen zur ePA

  • Wie nutze ich die ePA ohne Smartphone?

    Sie besitzen kein geeignetes Smartphone? Kein Problem! Durch Vorzeigen Ihrer Gesundheitskarte kann Ihr behandelnder Arzt, das Krankenhaus oder die Apotheke die Daten in Ihrer ePA einsehen und neue Daten einstellen. Über einen Vertreter, zum Beispiel ein Familienmitglied, können Sie Ihre ePA über die App einsehen.

  • Was passiert mit meiner elektronischen Patientenakte, wenn ich die Krankenkasse wechsele?

    Wenn Sie von einer anderen Krankenkasse zur AOK Sachsen-Anhalt wechseln, kümmern wir uns um Ihre ePA. Das heißt, wir prüfen, ob Sie bei Ihrer Vorkasse bereits eine ePA haben.

    Wenn dies der Fall ist, wird Ihre ePA automatisch migriert. Sie können dann mithilfe der „AOK Mein Leben“-App in Ihre ePA einsehen und diese im vollen Umfang nutzen.

  • Was kann ich tun, wenn ich die ePA oder Funktionsbestandteile davon nicht nutzen möchte?

    Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA4ALL) für alle gesetzlich Versicherte nach und nach angelegt, die der ePA-Anlage nicht vorher widersprochen haben. Sie können sich auch jederzeit nach der Anlage gegen die ePA oder Funktionsbestandteile der ePA entscheiden und gegen diese einen Widerspruch einlegen. Sie haben die Optionen der ePA insgesamt zu widersprechen oder gegen eines der folgenden Funktionsbestandteile:

    • Speicherung elektronische Abrechnungsdaten
    • Speicherung medizinischer Anwendungsfälle (z.B. e-Rezept Daten)
    • Datenverarbeitung zu Forschungszwecken
    • Zugriffsberechtigung bestimmter Leistungserbringereinrichtungen (z.B. Ärzte, Krankenhäuser      etc.)
  • Habe ich Nachteile, wenn ich die ePA nicht nutze?

    Nein, es entstehen Ihnen keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.

  • Wie erhalte ich noch mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte?

    Weitere Informationen zur ePA können Sie sich hier abrufen.

    Die Informationen in leichter Sprache finden Sie hier.

  • Wie kann ich die Ombudsstelle kontaktieren?

    Wenn Sie Ihre ePA ohne ein Smartphone und auch nicht am PC nutzen, unterstützt Sie die Ombudsstelle ab 2025. Weitere Informationen folgen.

  • Was passiert, wenn ich der ePA widerspreche? 

    Im Falle eines Widerspruchs gegen die ePA, wird Ihre ePA, samt der darin gespeicherten Daten, nach 30 Tagen gelöscht. Es ist empfehlenswert die Daten vor der Schließung der ePA über die „AOK Mein Leben“-App zu exportieren und lokal zu sichern, da diese endgültig gelöscht werden. Wenn eine neue ePA angelegt wird, können diese nicht wieder hergestellt werden.

  • Was kann ich tun, wenn ich doch eine ePA haben möchte?

    Sofern Sie Ihre Meinung ändern, haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit Ihren Widerspruch zu widerrufen, sodass eine neue ePA für Sie angelegt wird. Zuvor gelöschte Daten können nicht wieder hergestellt werden.

    Sie können die „AOK Mein Leben“-App nutzen, um direkt Ihre neue ePA anzulegen oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht über das Postfach der Meine Gesundheitswelt – die Online-Geschäftsstelle. Darüber hinaus können Sie auch gern Ihren Widerruf telefonisch oder persönlich in einem Kundencenter in Ihrer Nähe einlegen.

  • Was passiert, wenn ich gegen die elektronischen Abrechnungsdaten (eAD) widerspreche?

    Bei einem Widerspruch gegen elektronische Abrechnungsdaten, werden die bestehenden Daten gelöscht und künftig keine elektronische Abrechnungsdaten mehr in Ihre ePA übermittelt und gespeichert. Sie können jederzeit Ihre Entscheidung anpassen und einen Widerspruch widerrufen. Dann werden die neuen Daten wieder in Ihre ePA übermittelt.

  • Was passiert, wenn ich gegen die medizinische Anwendungsfälle widerspreche? 

    Die medizinischen Anwendungsfälle setzen sich aus zwei Teilfunktionen zusammen:

    • Einstellung von E-Rezept Daten
    • Digital gestützter Medikationsprozess

    Ein Widerspruch gegen die Einstellung von E-Rezept Daten in Ihre ePA hat zur Folge, dass diese nicht in Ihre ePA übermittelt werden. Bereits vorhandene Daten werden gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden. Somit kann kein elektronischer Medikationsplan erstellt werden und es stehen keine Informationen für Arzneimitteltherapiesicherheit bereit. Dies betrifft ausschließlich die Übermittlung der Daten in die ePA und hat keinen Einfluss auf die Nutzung des E-Rezepts in Arztpraxen und Apotheken.

    Der digital gestützte Medikationsprozess ermöglicht die Erstellung einer Medikationsübersicht, welche unterstützen kann, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Ein Widerspruch hat zur Folge, dass keine Medikationsliste mehr auf Basis Ihrer E-Rezept Daten erstellt wird. Bereits vorhandene Informationen werden gelöscht und können in Zukunft nicht wiederhergestellt werden. Die Daten Ihrer E-Rezepte werden weiter in Ihre ePA übermittelt.

    Sie können Ihre Meinung jederzeit ändern, indem Sie Ihren Widerspruch widerrufen. Dann werden die neuen Daten wieder in Ihre ePA übermittelt.

  • Was passiert, wenn ich eine Leistungserbringereinrichtung sperre?

    Wenn Sie eine Leistungserbringereinrichtung sperren, dann kann diese nicht mehr in Ihre ePA einsehen oder diese befüllen.

    Sie haben die Möglichkeit in der „AOK Mein Leben“-App die Zugriffsrechte der Leistungserbringereinrichtungen, die Sie aufsuchen, individuell und äußerst detailliert einzustellen. Das bedeutet, Sie entscheiden darüber, wer welche Dokumente in Ihrer ePA in welchem Umfang und für welchen Zeitraum einsehen kann.

  • Wie kann ich einen Widerspruch einlegen?

    Es gibt verschiedene Wege, über die Sie einen Widerspruch einlegen können.

    Über die „AOK Mein Leben“-App behalten Sie stets einen klaren Überblick über Ihre Widersprüche und Widerrufe. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Widerspruch über das Postfach der Meine Gesundheitswelt – die Online-Geschäftsstelle einzulegen. Wir stehen Ihnen auch gern telefonisch und persönlich zur Seite, wenn Sie mehr Informationen benötigen oder einen Widerspruch einlegen möchten.

    Widersprüche über Fax und E-Mails können leider aus Sicherheitsgründen nicht verarbeitet und umgesetzt werden.

  • Wer befüllt die ePA? 

    Ab der großflächigen Einführung der ePA auch für Leistungserbringereinrichtungen aus Sachsen-Anhalt werden Ärzte, Krankenhäuser und Weitere Ihre ePA laufend mit Ihren Gesundheitsdaten befüllen.

  • Kann ich meine alten Unterlagen auch in die ePA übermitteln?

    Als Ihre Gesundheitskasse unterstützen wir Sie auch dabei Ihre Gesundheitsdokumente zu digitalisieren. Befunde, Arztbriefe, die Sie in der Vergangenheit in Papierform erhalten haben, können in Ihre ePA übermittelt und gespeichert werden.

    Über die „AOK Mein Leben“-App können Sie ganz einfach Dokumente oder Fotos von Ihrem Smartphone in Ihre ePA hochladen. Diese werden dort gespeichert und Sie allein bestimmen darüber, wer diese einsehen darf.

  • Wie kann ich Unterlagen digitalisieren, wenn ich die „AOK Mein Leben“-App nicht nutze?

    Alternativ können Sie in Zukunft Ihre Unterlagen postalisch oder persönlich bei uns einreichen, wenn Sie diese in Ihre ePA übermitteln lassen möchten. Da diese Unterlagen mit besonderer Vorsicht behandelt werden müssen, ist es sehr wichtig, dass Sie nur Kopien einreichen und sehr ausdrücklich kenntlich machen, dass diese für die Übermittlung in Ihre ePA bestimmt sind. Bitte verwenden Sie Büroklammern, um Ihre Dokumente voneinander zu trennen. So können diese klar zugeordnet und in Ihre ePA übermittelt werden.

    Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Unterlagen nach dem Übermittlungsprozess nicht wünschen oder benötigen, bitten wir Sie Ihr Einverständnis für die Vernichtung der Unterlagen ausdrücklich mitzuteilen.

Die elektronische Patientenakte für alle

Ihren Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte können Sie über die Meine Gesundheitswelt einreichen.

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt