Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Elektronische
Gesundheitskarte

Ein etwa 55 jähriger Mann steht am Empfangstresen einer Arztpraxis. Er streckt der Arzthelferin seine Versichertenkarte entgegen.

Was ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird jedem Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt als Versicherungsnachweis zur Verfügung gestellt und bildet den Schlüssel zum Zugang zur medizinischen Versorgung.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen Ihre ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen, die über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden.

Wie erhalte ich eine elektronische Gesundheitskarte?

Eine gültige Versichertenkarte erhalten Sie, wenn Sie bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.

Sind Sie neu bei uns versichert wird Ihnen automatisch Ihre eGK zugesendet, sobald wir ein aktuelles Passbild von Ihnen erhalten.

So kommt das Bild zu uns:

  • Sie können das Passbild hier hochladen oder
  • mit den zugesendeten Unterlagen das Passbild auch per Post an uns zurückschicken.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte Ihr eRezept speichern können?
  • Sie die eGK im Notfall auch im europäischen Ausland nutzen können?
  • die elektronische Gesundheitskarte mit Ihrem Bild vor Missbrauch von ärztlicher Behandlung schützt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Ich habe meine Versichertenkarte verloren. Woher erhalte ich eine neue?

    Sie können eine neue Versichertenkarte telefonisch, persönlich im Kundencenter oder direkt hier online abfordern.

    Für die Übergangszeit erhalten Sie einen Behandlungsschein, mit dem Sie bei Ihrer Arztpraxis vorsprechen können. Den Behandlungsschein erhalten Sie persönlich im AOK-Kundencenter, per Post oder Sie können sich Ihren Schein auch direkt hier herunterladen.

  • Ich habe einen Brief von der AOK Sachsen-Anhalt bekommen, indem ich aufgefordert werde, ein neues Passbild für meine Versichertenkarte abzugeben. Warum wird ein neues Bild von mir benötigt?

    Die elektronische Gesundheitskarte ist grundsätzlich nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Kurz vor ihrem Ablauf, wird Ihnen eine neue gültige Versichertenkarte zugesendet. Während der Kartenerstellung wird geprüft, wann Ihr Bild bei uns gespeichert wurde. Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist müssen Bilder, die älter als zehn Jahre alt sind, gelöscht werden. Ist Ihr Bild über zehn Jahre alt, bekommen Sie eine Aufforderung zur erneuten Bildabgabe.

    Ihr neues Passbild können Sie schnell und einfach online in der Meine Gesundheitswelt hochladen. Wählen Sie dort "Weitere Online-Services" aus und klicken Sie im Anschluss auf "Neue Gesundheitskarte beantragen". Sie werden zu Ihrer derzeitigen elektronischen Gesundheitskarte weitergeleitet wo Sie unter "Bildaktualisierung" Ihr neues Passbild hochladen oder direkt über Webcam aufnehmen können.

  • Ich bin neu bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert. Wie erhalte ich meine Versichertenkarte?

    Sie erhalten Ihre eGK automatisch, sobald uns ein aktuelles Passbild von Ihnen vorliegt. Das Bild wird vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft von der AOK Sachsen-Anhalt per Post abgefordert. Mit den zugesendeten Unterlagen können Sie das Passbild per Post zurückschicken oder auch online hochladen.

  • Welchen Voraussetzungen muss mein Bild für die elektronische Gesundheitskarte erfüllen?

    Ihr Passbild muss grundsätzlich nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen. Bitte beachten Sie jedoch folgende Punkte für das gewählte Bild:

    • Das Passbild muss aktuell sein.
    • Ihr Gesicht muss im vollen Umfang erkennbar sein.
    • Es dürfen keine Uniformteile sichtbar sein.
    • Der Hintergrund sollte neutral und ohne störende Elemente und Schatten sein.
    • Wählen Sie bitte keinen zu engen oder zu weiten Bildausschnitt.
  • Welche Daten sind auf meiner Versichertenkarte gespeichert?

    Auf dem Chip der Karte sind Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Ihre Adresse gespeichert. Bekommen Sie von Ihrer behandelnden Arztpraxis ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet, wird dafür ein E-Rezept erstellt und sicher auf Ihrer eGK verschlüsselt.
    Außerdem können Sie Ihren Medikationsplan und Ihre Notfalldaten, geschützt durch eine PIN, hinterlegen. Um die Funktion nutzen zu können, ist eine Aktivierung erforderlich. Dies übernehmen unsere Kollegen im AOK-Kundencenter vor Ort.

  • Mein Name hat sich geändert. Woher erhalte ich eine neue Versichertenkarte?

    Nachdem Sie uns Ihre Änderung durch ein Dokument, zum Beispiel eine Namensänderung, nachgewiesen haben, beantragen wir für Sie eine neue Versichertenkarte. Diese erhalten Sie per Post von uns.

  • Ich bin umgezogen. Erhalte ich eine neue Versichertenkarte?

    Eine neue Versichertenkarte erhalten Sie nicht. Wir aktualisieren Ihre Daten. Bei Ihrem nächsten Arztbesuch werden Ihre neuen Daten automatisch auf Ihrer Versicherungskarte übernommen.

  • Welche Personenkreise müssen kein Bild für die elektronische Gesundheitskarte einreichen?

    Kinder bis zum 15. Geburtstag benötigen kein Bild für ihre Versichertenkarte. Wenn ein Bild zum 15. Geburtstag notwendig wird, fordern wir es per Post ab.
    Für Personen, bei denen der Pflegegrad 2 oder höher festgestellt wurde, entfällt ebenfalls die Bildabgabe.

  • Kann ich meine Versichertenkarte auch im Ausland nutzen?

    Ja, Sie können mit Ihrer Versichertenkarte in vielen europäischen Ländern ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. 

    Die Karte ist gültig in:
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

    In allen anderen Ländern benötigen Sie eine private Auslandskrankenversicherung. 
    Auch wenn die ärztlichen Behandlungen in vielen europäischen Ländern übernommen wird, benötigen Sie zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung, denn ein Rücktransport aus medizinischen Gründen aus dem Ausland wird nicht von uns übernommen.

  • Hat die Versichertenkarte zusätzliche Funktionen?

    Es ist möglich zusätzlich Funktionen über die Versichertenkarte zu nutzen. Sie können Ihre Gesundheitsdaten und medizinische Dokumente, zum Beispiel Befunde, auf der Versichertenkarte in Ihrer elektronischen Patientenakte speichern. Wenn Sie die Funktion in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihren PIN-Brief in unserer Onlinegeschäftsstelle abfordern oder reichen Sie Ihre Anfrage direkt ein, das geht im Kundencenter oder auch per Post.

    Außerdem können Sie mit Hilfe der eGK Ihr elektronisches Rezept für Ihr verschreibungspflichtiges Arzneimittel in der Apotheke einlösen. Das Erstellen und Einlösen von E-Rezepten funktioniert jedoch nur, wenn sowohl die behandelnde Arztpraxis als auch die gewählte Apotheke die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen haben.

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