Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Elektronische
Gesundheitskarte

Ein etwa 55 jähriger Mann steht am Empfangstresen einer Arztpraxis. Er streckt der Arzthelferin seine Versichertenkarte entgegen.

Wie viel zahlt die 
AOK Sachsen-Anhalt für eine elektronische Gesundheitskarte? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). 

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen Ihre ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen, die über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden.

Wie erhalte ich eine elektronische Gesundheitskarte?

Eine gültige Versichertenkarte erhalten Sie, wenn Sie bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.

Sind Sie neu bei uns versichert wird Ihnen automatisch Ihre eGk zugesendet, sobald wir ein aktuelles Passbild von Ihnen erhalten.

So kommt das Bild zu uns:

  • Sie können das Passbild hier online hochladen.
  • Mit den zugesendeten Unterlagen können Sie das Passbild auch per Post an uns zurückschicken.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte auch Gesundheitsdaten und medizinische Dokumente speichern können?
  • Sie die eGk im Notfall auch im europäischen Ausland nutzen können?
  • die elektronische Gesundheitskarte mit Ihrem Bild vor Missbrauch von ärztlicher Behandlung schützt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Ich habe meine Versichertenkarte verloren. Woher erhalte ich eine neue?

    Sie können eine neue Versichertenkarte telefonisch, persönlich im Kundencenter oder direkt hier online abfordern.

    Für die Übergangszeit erhalten Sie einen Behandlungsschein, mit dem Sie bei Ihrer Arztpraxis vorsprechen können. Den Behandlungsschein erhalten Sie persönlich im AOK-Kundencenter, per Post oder Sie können sich Ihren Schein auch direkt hier herunterladen.

  • Ich bin neu bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert. Wie erhalte ich meine Versichertenkarte?

    Sie erhalten Ihre eGk automatisch, sobald uns ein aktuelles Passbild von Ihnen vorliegt. Das Bild wird vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft von der AOK Sachsen-Anhalt per Post abgefordert. Mit den zugesendeten Unterlagen können Sie das Passbild per Post zurückschicken oder auch online hochladen.

  • Welche Daten sind auf meiner Versichertenkarte gespeichert?

    Auf dem Chip der Karte sind Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Ihre Adresse gespeichert. Des Weiteren werden Ihre Notfalldaten und der Medikationsplan hinterlegt, geschützt durch einen PIN. Um diese Funktion nutzen zu können, ist eine Aktivierung erforderlich. Dies übernehmen unsere Kollegen und Kolleginnen im AOK-Kundencenter vor Ort.

  • Mein Name hat sich geändert. Woher erhalte ich eine neue Versichertenkarte?

    Nachdem Sie uns Ihre Änderung durch ein Dokument, zum Beispiel eine Namensänderung, nachgewiesen haben, beantragen wir für Sie eine neue Versichertenkarte. Diese erhalten Sie per Post von uns.

  • Ich bin umgezogen. Erhalte ich eine neue Versichertenkarte?

    Eine neue Versichertenkarte erhalten Sie nicht. Wir aktualisieren Ihre Daten. Bei Ihrem nächsten Arztbesuch werden Ihre neuen Daten automatisch auf Ihrer Versicherungskarte übernommen.

  • Benötigt mein Kind auch ein Bild auf der Versichertenkarte?

    Kinder bis zum 15. Geburtstag benötigen kein Bild für Ihre Versichertenkarte. Wenn ein Bild zum 15. Geburtstag notwendig wird, fordern wir dieses per Post ab. Mit den zugesendeten Unterlagen können Sie das Passbild per Post zurückschicken oder auch online hochladen.

  • Kann ich meine Versichertenkarte auch im Ausland nutzen?

    Ja, Sie können mit Ihrer Versichertenkarte in vielen europäischen Ländern ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. 

    Die Karte ist gültig in:
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

    In allen anderen Ländern benötigen Sie eine private Auslandskrankenversicherung. 
    Auch wenn die ärztlichen Behandlungen in vielen europäischen Ländern übernommen wird, benötigen Sie zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung, denn ein Rücktransport aus medizinischen Gründen aus dem Ausland wird nicht von uns übernommen.

  • Hat die Versichertenkarte zusätzliche Funktionen?

    Es ist möglich zusätzlich Funktionen über die Versichertenkarte zu nutzen. Sie können Ihre Gesundheitsdaten und medizinische Dokumente, zum Beispiel Befunde, auf der Versichertenkarte in Ihrer elektronischen Patientenakte speichern. Wenn Sie die Funktion in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihren PIN-Brief in unserer Onlinegeschäftsstelle abfordern oder reichen Sie Ihre Anfrage direkt ein, das geht im Kundencenter oder auch per Post.

    Außerdem können Sie mit Hilfe der eGk Ihr elektronisches Rezept für Ihr verschreibungspflichtiges Arzneimittel in der Apotheke einlösen. Das Erstellen und Einlösen von E-Rezepten funktioniert jedoch nur, wenn sowohl die behandelnde Arztpraxis als auch die gewählte Apotheke die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen haben.

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