Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Zahnersatz?
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Kosten für Zahnersatz mit einem festen Betrag, dem sogenannten Festzuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Kosten für Zahnersatz mit einem festen Betrag, dem sogenannten Festzuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund.
Der Festzuschuss wird für medizinisch notwendigen Zahnersatz (zum Beispiel Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen) im Rahmen der Regelversorgung gezahlt und richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, ob Sie regelmäßig die Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt wahrgenommen haben.
Ihr Zahnarzt erstellt für Sie einen Heil- und Kostenplan. Dieser wird elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Sie bekommen eine Patienteninformation über die geplante Versorgung.
Lediglich in Ausnahmefällen erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan in Papierform. Diesen reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Bonusheft bei uns ein.
Nach Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.
Nach Abschluss der Behandlung rechnet Ihr Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit uns ab. Für Ihren Eigenanteil erhalten Sie eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt.
Es gibt je nach Bedarf die Möglichkeit für:
Sie wird auf den Zahn gesetzt, wenn dieser stark beschädigt ist, aber noch eine Wurzel besitzt. Der Zahn wird unter örtlicher Betäubung von Ihrem Zahnarzt abgeschliffen und die Teil- oder Vollkrone darauf gesetzt.
Fehlt ein Zahn, kann die Lücke durch eine Brücke geschlossen werden. Dafür müssen die Zähne, die Ihre Brücke tragen sollen, fest sein. Ihr Zahnarzt schleift die beiden benachbarten Zähne ab, überkront sie und verbindet sie mit einem Brückenglied aus Metall. Damit die Brücke optisch passt, kann sie mit Keramik verblendet oder aus Vollkeramik gefertigt werden.
Bei mehreren fehlenden Zähnen werden die Lücken durch Prothesen ersetzt. Sind noch Zähne vorhanden, gibt es verschiedene Varianten, die Prothese zu befestigen. Bei einem zahnlosen Kiefer wird die Prothese der Kieferform angepasst. Für den nötigen Halt sorgt ein Vakuum, das automatisch entsteht, wenn die Prothese eingesetzt wird. Als Materialien für den herausnehmbaren Zahnersatz kommen Kunststoff, Metall und Keramik zum Einsatz.
Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach Ihrem Befund und ist gesetzlich bundeseinheitlich festgelegt. Der Zuschuss beträgt 60% der Kosten der Regelversorgung.
Durch regelmäßige Vorsorge erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus. Dieser wird in Ihrem Bonusheft dokumentiert. Ihr Festzuschuss erhöht sich auf 70%, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren regelmäßig einmal im Kalenderjahr bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung waren. Ihr Festzuschuss erhöht sich auf 75%, wenn Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig zur Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt waren.
Ein Beispiel dafür, wie sich der Bonus auf Ihren Zahnersatz auswirkt:
Ihre Zahnersatzkosten der Behandlung betragen 1.000 €
Festzuschuss Eigenanteil
ohne Bonus 600 € 400 €
mit 10 Prozent Bonus 700 € 300 €
mit 15 Prozent Bonus 750 € 250 €
Wir übernehmen die Kosten bei einer Regelversorgung, wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten.
Für das Jahr 2024 gilt:
Wir übernehmen die Kosten einer Regelversorgung auch, wenn Sie Sozialhilfe, Bürgergeld oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten.
Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der angegebenen Grenze, können wir ebenfalls einen höheren Festzuschuss leisten.
Wenn Sie sich für ein höherwertiges Produkt entscheiden, zum Beispiel eine Keramik- statt einer Metallkrone, erhalten Sie von uns den Festzuschuss für die Regelversorgung bei medizinischen Notwendigkeit. Die Mehrkosten für die Keramikkrone tragen Sie selbst.
Nein, Implantate sind Privatleistungen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Zahnarzt beraten. Wenn der individuelle Befund es zulässt, können Sie einen Festzuschuss für die Versorgung mit Zahnersatz erhalten.
Für Zahnersatz gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist, welche mit dem Tag der Eingliederung beginnt.
Ja, die Möglichkeit besteht für die EU-Länder. Es ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan mit dem Befund und der geplanten Versorgung, ausgestellt vom behandelten Zahnarzt, zur Prüfung bei der AOK einzureichen.
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