Wie viel Zuschuss zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Stromkosten?
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst Stromkosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel, die Strom benötigen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst Stromkosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel, die Strom benötigen.
Wir zahlen eine monatliche Pauschale beispielsweise für Ihr CPAP-Gerät, Beatmungsgerät, Sauerstoffkonzentrator oder Elektrokrankenfahrzeug.
Für andere Hilfsmittel erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihren Stromkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch (bezogen auf das Hilfsmittel) in Höhe von grundsätzlich 19,54 Cent pro Kilowattstunde einmal jährlich rückwirkend.
Für einen pauschalen Zuschuss stellen Sie einen formlosen Antrag bei uns oder reichen Ihre Stromrechnung ein.
Für Hilfsmittel, bei denen der tatsächliche Verbrauch bezuschusst wird, reichen Sie uns einen formlosen Antrag und Ihre Stromrechnung mit Angaben zur täglichen Nutzung des Hilfsmittels (in Stunden) sowie des Stromverbrauches Ihres Hilfsmittels (Watt pro Kilowattstunde) ein.
Nach Prüfung der Unterlagen, erhalten Sie einen Bescheid und Ihren Stromkostenzuschuss monatlich auf Ihr Konto.
Den pauschalen Zuschuss erhalten Sie monatlich ab dem Monat der Antragstellung.
Die monatliche Pauschale richtet sich nach Ihrem Hilfsmittel:
beispielsweise gilt:
CPAP-Geräte: 2,00 Euro
Beatmungsgeräte: 4,00 Euro
Elektrokrankenfahrzeuge: 5,00 Euro
Sauerstoffkonzentrator: 20,00 Euro
Für andere Hilfsmittel kann eine Pauschale, in Abhängigkeit vom individuellen Bedarf, vereinbart werden.
Unsere Kollegen im Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei Fragen.
Nein, die Stromkosten für Ihren Treppenlift werden nicht von der AOK Sachsen-Anhalt übernommen. Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel.
Nein, ein Zuschuss für die Stromkosten durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.
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