Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Stromkosten

Eine Frau im gelben Pullover sitzt auf dem Sofa und schaut sich Unterlagen an.

Wie viel Zuschuss zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Stromkosten? 

Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst Stromkosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel, die Strom benötigen.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir zahlen eine monatliche Pauschale beispielsweise für Ihr CPAP-Gerät, Beatmungsgerät, Sauerstoffkonzentrator oder Elektrokrankenfahrzeug.

Für andere Hilfsmittel erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihren Stromkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch (bezogen auf das Hilfsmittel) in Höhe von grundsätzlich 19,54 Cent pro Kilowattstunde einmal jährlich rückwirkend.

Wie erhalte ich die Leistung?

Für einen pauschalen Zuschuss stellen Sie einen formlosen Antrag bei uns oder reichen Ihre Stromrechnung ein.

Für Hilfsmittel, bei denen der tatsächliche Verbrauch bezuschusst wird, reichen Sie uns einen formlosen Antrag und Ihre Stromrechnung mit Angaben zur täglichen Nutzung des Hilfsmittels (in Stunden) sowie des Stromverbrauches Ihres Hilfsmittels (Watt pro Kilowattstunde) ein.

Nach Prüfung der Unterlagen, erhalten Sie einen Bescheid und Ihren Stromkostenzuschuss monatlich auf Ihr Konto.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für Stromkosten bei einigen Hilfsmitteln zahlt?
  • der Zuschuss für die Stromkosten monatlich gezahlt wird?
  • Sie nur einen formlosen Antrag stellen müssen?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wann erhalte ich den Zuschuss für meine Stromkosten?

    Den pauschalen Zuschuss erhalten Sie monatlich ab dem Monat der Antragstellung.

  • Wie hoch ist der pauschale Zuschuss bei meinem Hilfsmittel?

    Die monatliche Pauschale richtet sich nach Ihrem Hilfsmittel:
    beispielsweise gilt:
    CPAP-Geräte:                          2,00 Euro
    Beatmungsgeräte:                 4,00 Euro 
    Elektrokrankenfahrzeuge:     5,00 Euro  
    Sauerstoffkonzentrator:      20,00 Euro

    Für andere Hilfsmittel kann eine Pauschale, in Abhängigkeit vom individuellen Bedarf, vereinbart werden.

  • Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich Fragen habe zu meinem Stromkostenzuschuss?

    Unsere Kollegen im Kundencenter der AOK Sachsen-Anhalt oder am Service-Telefon helfen Ihnen gern bei Fragen.

  • Werden die Stromkosten für meinen Treppenlift auch übernommen? 

    Nein, die Stromkosten für Ihren Treppenlift werden nicht von der AOK Sachsen-Anhalt übernommen. Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel.

  • Ich habe mir ein Hilfsmittel privat gekauft, welches Strom benötigt. Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für die Stromkosten?

    Nein, ein Zuschuss für die Stromkosten durch die AOK Sachsen-Anhalt ist dann nicht möglich.

Gut zu wissen

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