Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine kieferorthopädische Behandlung?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag übernehmen wir die Kosten für medizinisch notwendige Korrekturen. Für Erwachsene übernehmen wir die Kosten in medizinisch begründeten Fällen, wenn auch chirurgische Korrekturen notwendig sind.
Sie erhalten vom Kieferorthopäden für Ihr Kind oder für sich selbst einen Behandlungsplan, den Sie bei uns zur Genehmigung einreichen. Nach Prüfung und Genehmigung senden wir den Behandlungsplan an die Zahnarztpraxis und informieren Sie darüber.
Während der gesamten Behandlung rechnet Ihr Kieferorthopäde quartalsweise die bisher erbrachten Leistungen ab. Davon zahlen wir
80%, die verbleibenden 20% zahlen Sie vorerst selbst. Die ausgestellten Rechnungen bewahren Sie bis zum Behandlungsabschluss auf. Nach Abschluss der Behandlung schicken Sie uns die Abschlussbescheinigung, die Sie erhalten und die von Ihnen beglichenen letzten beiden Quartalsrechnungen. Sie erhalten dann von uns die von Ihnen bezahlten 20% zurück. Aus rechtlichen Gründen werden die Eigenanteile immer an den Stammversicherten gezahlt.
Die Unterlagen können Sie in einem Kundencenter in Ihrer Nähe, per Post oder auch im Postfach der Onlinegeschäftsstelle einreichen
Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird, zahlen Sie keinen Eigenanteil. Entscheiden Sie sich für medizinisch nicht notwendige Materialien (zum Beispiel Keramik), tragen Sie die Mehrkosten hierfür selbst.
Nein, wenn Sie die Behandlung abbrechen, erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Anteil nicht zurück.
Ein genaues Alter kann nicht genannt werden. Sobald alle bleibenden Zähne vorhanden sind, kann mit der Behandlung begonnen werden. Meist dauert eine Behandlung mehrere Jahre.
Sind in Ihrer Familie zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, übernehmen wir für das zweite und jedes weitere Kind 90% der Kosten. Ihr Eigenanteil beträgt dann nur noch 10%. Vorausgesetzt das erste Kind wird solange behandelt.
Ja, wir bezuschussen bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange bis zu zweimal 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack über unser GESUNDESKONTO. Wir erstatten vor Beginn der kieferorthopädischen Zahnkorrektur und nach dem Entfernen der Brackets je 100 Euro, maximal jedoch die Höhe des Rechnungsbetrags. Voraussetzung hierfür ist, dass der erfolgreiche Behandlungsabschluss durch den Kieferorthopäden bestätigt wird. Bitte bewahren Sie die Rechnung so lange auf.
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