Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Funktionstraining?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für Funktionstraining.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für Funktionstraining.
Wir übernehmen Funktionstraining, wenn es medizinisch notwendig ist.
Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung für Funktionstraining. Laden Sie diese schnell und unkompliziert in der Meine Gesundheitswelthoch. Die Unterlagen werden direkt an uns weitergeleitet. Das Ausdrucken und Unterschreiben entfällt.
Anschließend legen Sie die genehmigte Verordnung und die Kostenübernahme von uns bei Ihrem ausgewählten Anbieter vor und vereinbaren ein Termin. Um die Abrechnung kümmert sich der Anbieter.
Funktionstraining hilft Ihnen, Beschwerden in bestimmten Muskeln und Gelenken zu lindern. Sie bekommen spezielle Übungen aus der Krankengymnastik und der Ergotherapie vermittelt, um Ihre Beweglichkeit zu fördern. Die Übungen finden in kleinen Gruppen im warmen Wasser oder in Gymnastikräumen statt. Ein Kursleiter betreut sie während des Trainings.
Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung der Beweglichkeit, Schmerzlinderung und Stärkung bestimmter Muskeln. Wenn Sie zum Beispiel an Arthritis, Morbus Bechterew, schweren Polyarthrosen, Kollagenosen, Fibromyalgie-Syndrom oder Osteoporose leiden, soll Ihnen das Funktionstraining helfen, langfristig allein Ihre Beschwerden durch fortführende Übungen zu lindern.
Nein, beim Funktionstraining haben Sie keinen Eigenanteil zu leisten.
Unsere Kollegen in den Kundencentern oder an unserer Servicehotline helfen Ihnen gern, einen geeigneten Verein zu finden.
Für Funktionstraining zugelassene Vereine:
In der Regel erhalten Sie ein bis zwei Übungseinheiten wöchentlich für 12 Monate verordnet. Bei schweren Beeinträchtigungen in der Beweglichkeit sogar für 24 Monate.
Nach Erhalt Ihrer Genehmigung müssen Sie innerhalb von sechs Monaten mit dem Funktionstraining beginnen.
In der Regel erhalten Sie Funktionstraining nur einmal von Ihrem Arzt verordnet. Sie erlernen während des Trainings Übungen, die Sie nach Abschluss in Eigenregie zu Hause durchführen können. Bei bestimmten Diagnosen ist es möglich, eine Folgeverordnung zu erhalten und das Funktionstraining erneut genehmigen zu lassen
Ein Wechsel in Abstimmung mit dem alten und dem neuen Anbieter ist jederzeit möglich. Sie benötigen nur die Verordnung und einen Nachweis der bereits geleisteten Einheiten für Ihren neuen Anbieter.
Ja, wenn Sie wegen Urlaub oder Krankheit verhindert sind, ist es möglich das Funktionstraining zu unterbrechen. Können Sie wegen Krankheit für einen längeren Zeitraum kein Funktionstraining wahrnehmen, können Sie eine Verlängerung bei uns beantragen.
Der Rehabilitationssport vermittelt Übungen in Form von Schwimmen, Leichtathletik, Gymnastik und Ausdauer. Beim Funktionstraining werden bestimmte Körperpartien behandelt in Form von Krankengymnastik und Ergotherapie.
Ja, Sie können Funktionstraining auch privat in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür tragen Sie selbst.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
Service-Telefon
Service E-Mail