Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Digitale Gesundheits-
anwendungen - DiGa

Eine etwas 30 jährige Frau sitzt auf der Couch hat ein Handy in der Hand. Sie lächelt.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für digitale Gesundheitsanwendungen? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen, wenn Sie medizinisch sinnvoll und im DiGa-Verzeichnis gelistet sind.

In welchem Rahmen übernimmt die 
AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen digitale Gesundheitsanwendungen, wenn

  • diese im DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet ist

    und

  • bei Ihnen für die Nutzung eine medizinisch festgestellte und entsprechende Diagnose oder Indikation vorliegt.

Eine Zuzahlung brauchen Sie für Ihre DiGA nicht zu leisten. Sollte eine DiGA über Zusatzfunktionen verfügen, die keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind, tragen Sie die Mehrkosten dafür selbst.

Hinweis: Bitte lassen Sie sich umfassend beraten, bevor Sie der kostenpflichtigen Nutzung von Zusatzfunktionen zustimmen.

Wie erhalte ich die Leistung?

Es gibt zwei Möglichkeiten eine digitale Gesundheitsanwendung zu erhalten.

  1. Sie erhalten von Ihrem Arzt oder von Ihrem Psychotherapeuten ein Rezept. Dieses reichen Sie in einem unserer Kundencenter, per Post oder in der Onlinegeschäftsstelle zur Genehmigung ein.
  2. Sie stellen einen Antrag bei uns und fügen Nachweise über die Indikation, die für die Nutzung dieser DiGa vorausgesetzt werden, bei.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns einen Rezeptcode, den Sie in Ihre App oder Web-Anwendung eingeben. Der Hersteller der DiGa schaltet Sie dann für die Nutzung frei.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für Ihre digitale Gesundheits-anwendungen übernimmt?
  • die DiGa auch die „App auf Rezept“ genannt wird?
  • das alle digitalen Gesundheits-anwendungen im DiGa-Verzeichnis gelistet sind?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine digitale Gesundheitsanwendung – DiGa?

    Eine DiGa, auch „App auf Rezept“ genannt, ist eine Gesundheits- oder Medizin-App beziehungsweise Web-Anwendung, die zwingend im DiGa-Verzeichnis gelistet sein muss. Sie unterstützt die Behandlung bei bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen. 

  • Welche DiGas gibt es?

    Die Digitale Gesundheitsanwendung ist eine relativ neue Leistung der Krankenversicherung, die gezielt für bestimmte Indikationen oder Diagnosen eingesetzt werden kann. Die Indikationen für die DiGa-Nutzung sind sehr weitreichend, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen wie Angst- oder Panikzuständen, Rücken- oder Hüftschmerzen beziehungsweise bei Arthrose der Wirbelsäule, Adipositas oder chronischem Tinnitus. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrem behandelnden Arzt.

  • Kann ich mir eine DiGa aussuchen, wenn mein Arzt sie mir verordnet?

    Der Arzt oder Psychotherapeut verordnet eine DiGa, weil genau diese Anwendung für die Behandlung medizinisch sinnvoll und zielführend ist. Voraussetzung für die Verordnung ist, dass diese DiGa im DiGa-Verzeichnis gelistet ist, welches vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird. Zukünftig könnte es sein, dass für eine Therapie bei bestimmten Erkrankungen mehrere DiGa im DiGa-Verzeichnis gelistet sind. Im Falle, dass Sie eine spezielle DiGa aus der Gruppe nutzen möchten, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem medizinischen Fachpersonal. Diese prüfen, ob die DiGa für Ihre Diagnose geeignet ist.

  • Ersetzt die digitale Gesundheitsanwendung mein Besuch beim Arzt?

    Nein, die digitale Gesundheitsanwendung ist eine Ergänzung und Unterstützung zu Ihrer bisherigen Behandlung. Sie ersetzt keinen Arztbesuch oder die Einnahme von Medikamenten.

Gut zu wissen

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