Wie viel Krankengeld zahlt die AOK Sachsen-Anhalt bei Begleitung von Menschen mit Behinderung zur stationären Krankenhausbehandlung?
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Es beträgt:
- 70 % von Ihrem Bruttoeinkommen (beitragspflichtiges Arbeitsentgelt)
- jedoch höchstens 90 % von Ihrem Nettoeinkommen
Das Krankengeld ist auf einen Betrag von höchstens 120,75 Euro pro Tag begrenzt.