Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Begleitung von Menschen mit Behinderung

Eine etwa 40-jährige Frau umarmt und küsst eine Seniorin.

Wie viel Krankengeld zahlt die AOK Sachsen-Anhalt bei Begleitung von Menschen mit Behinderung zur stationären Krankenhausbehandlung?   

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Es beträgt:

  • 70 % von Ihrem Bruttoeinkommen (beitragspflichtiges Arbeitsentgelt)
  • jedoch höchstens 90 % von Ihrem Nettoeinkommen

Das Krankengeld ist auf einen Betrag von höchstens 120,75 Euro pro Tag begrenzt.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Die zu begleitende Person hat eine Behinderung und erhält in diesem Rahmen Eingliederungshilfe. Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin hat entschieden, dass die Begleitung medizinisch notwendig ist.

Die Person, die Krankengeld beantragt, ist bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert. Die Person mit Behinderung ist ebenfalls gesetzlich krankenversichert, jedoch nicht zwingend bei der AOK Sachsen-Anhalt.

Sie sind ein naher Angehöriger oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld des behinderten Menschen.

Durch die Begleitung entsteht Ihnen ein Verdienstausfall.

Wie erfolgt die Zahlung? Was muss ich tun? 

Das behandelnde Krankenhaus stellt eine formlose Bescheinigung zur medizinisch notwendigen Begleitung aus. Die Bescheinigung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag zur Begleitung bei einer stationären Aufnahme bei uns ein. Das geht ganz einfach per Post oder per E-Mail an service@san.aok.de.

Gerne helfen Ihnen auch unsere Kolleginnen und Kollegen in den AOK-Kundencentern vor Ort.

Im Anschluss übermittelt uns Ihr Arbeitgeber/in Ihre Verdienstbescheinigung zur Berechnung. Sind alle Unterlagen vollständig, zahlen wir Ihnen Ihr Krankengeld rückwirkend.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie mit Hilfe unseres Gesundheitsnavigators für sich das passende Krankenhaus finden können?
  • bei stationärer Behandlung eine tägliche Zuzahlung von 10 Euro geleistet werden muss?
  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für Ihre medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung übernimmt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Ab wann zähle ich zu einem nahen Angehöriger der behinderten Person?

    Nahe Angehörige sind unter anderem Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Ehe- und Lebenspartner.

    Zu Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld zählen Menschen, zu denen eine gleiche persönliche Bindung wie zu einem nahen Angehörigen besteht.

  • Wie lange kann ich eine Person begleiten?

    Die können Ihre angehörige Person für die volle Dauer der stationären Behandlung begleiten.

  • Muss ich im Krankenhaus mit übernachten?

    Eine Übernachtung ist nicht zwingend notwendig. Die Begleitung sollte aber mit An- und Abreise mindestens 8 Stunden betragen.

Gut zu wissen

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