Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt eine ärztliche Zweitmeinung?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten des Beratungsgesprächs für gesetzlich geregelte Zweitmeinungsdiagnosen.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten des Beratungsgesprächs für gesetzlich geregelte Zweitmeinungsdiagnosen.
Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben alle Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.
Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den folgenden Eingriffen:
Darüber hinaus bietet die AOK Sachsen-Anhalt als Mehrleistung ein Zweitmeinungsverfahren bei orthopädisch-chirurgischen sowie gynäkologisch-chirurgischen Eingriffen (mit Ausnahme der oben aufgeführten Indikationen im Rahmen des rechtlichen Zweitmeinungsanspruchs) an.
Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen für Ihren Zweitarzttermin nur Ihre AOK-Versichertenkarte. Für Sie entstehen keine Kosten.
Eine ärztliche Zweitmeinung kann Ihnen dabei helfen, einen besseren Überblick über Ihre Diagnose und die zugehörigen Behandlungsmöglichkeiten zu erhalten. Die neutrale zweite Meinung eines weiteren Spezialisten dient dazu, sich ein umfassendes Bild über den eigenen Gesundheitszustand zu machen. Es erleichtert Ihnen außerdem, die Chancen und Risiken Ihrer Behandlung besser einzuschätzen. Die ärztliche Zweitmeinung darf grundsätzlich nur ein Facharzt abgeben, der auf Ihre Diagnose spezialisiert ist.
Ob Sie eine zweite Meinung einholen möchten, entscheiden Sie grundsätzlich selbst. Bei bestimmten Operationen gibt es jedoch erweiterte, gesetzliche Regelungen. Vor einer geplanten OP an Gaumen- und/oder Rachenmandeln, der Entfernung der Gebärmutter und arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk ist Ihr behandelnder Arzt verpflichtet, Sie mindestens 10 Tage vor dem Eingriff darüber aufzuklären, dass Sie sich eine zweite Meinung einholen können.
Bitte informieren Sie Ihren behandelnden Arzt darüber, dass Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten.
Bei geplanten orthopädischen oder gynäkologischen Eingriffen wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch nach einer ärztlichen Zweitmeinung an die Kundenberater der AOK Sachsen-Anhalt unter dem kostenfreien Service-Telefon
0800 2211223. Wir helfen Ihnen bei der Vermittlung zu einer passenden Spezialistin oder einem Spezialisten.
Das ärztliche Fachpersonal prüft Ihren Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch, in dem Sie alle Ihre Fragen stellen können. In der Regel werden Sie auch erneut untersucht. Sie oder er prüft die Notwendigkeit der bereits geplanten Operation und kann Ihnen gegebenenfalls Behandlungsalternativen aufzeigen.
Arztpraxen, welche die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllen, können eine Zweitmeinung per Videoberatung anbieten. Fragen Sie dazu einfach direkt bei Ihrer gewählten Arztpraxis nach. Über den Patientenservice 116 117 können Sie ebenfalls Auskunft erhalten.
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