Neue Schutzfristen ab 1. Juni 2025
Im Arbeitsrecht sind Frauen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung durch das Mutterschutzgesetz, kurz MuschG, besonders geschützt. Die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz werden stetig angepasst, um die Gesundheit von Schwangeren und Müttern am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Ab dem 1. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die insbesondere die Schutzfristen nach einer Fehlgeburt betreffen. Arbeitgebern wird empfohlen, die Änderungen frühzeitig zu berücksichtigen und betroffene Mitarbeiterinnen angemessen zu unterstützen.