Sozialversicherungspflicht von Aushilfen
In der Ferien- und Urlaubszeit bieten viele Firmen Neben- oder Aushilfsjobs an. Kleinere Aufgaben wie Waren auspacken, Büro- und Schreibarbeiten oder Kellnern im Café werden dabei gerne von Schülern übernommen. Auch Studenten nutzen Gelegenheitsjobs gern, um ihre Haushalskasse aufzubessern.
Doch wie werden die Ferienjobs versicherungsrechtlich betrachtet? Was müssen Schüler und Studenten wissen? Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?
Grundsätzlich sind die Ferien- und Aushilfsjobs sozialversicherungspflichtig und somit müssen Beiträge in der Sozialversicherung gezahlt werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen eine Beschäftigung versicherungsfrei ist und keine Beiträge anfallen. Was bei Studenten, Schülern und Praktikanten zu beachten ist haben wir Ihnen zusammengefasst.