Wie viel zahlt mir die AOK
Sachsen-Anhalt für meine Keuchhusten-Impfung?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt Kosten für die Impfung gegen Keuchhusten.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt Kosten für die Impfung gegen Keuchhusten.
Wir zahlen für die Impfung die Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen Ihres Kindes. Außerdem übernehmen wir die Auffrischimpfung für Erwachsene.
Um die Abrechnung kümmert sich die Arztpraxis. Sie brauchen nur Ihre AOK-Versichertenkarte, beziehungsweise die Ihres Kindes.
Keuchhusten ist eine Infektion der oberen Atemwege, die durch Bakterien ausgelöst wird. Sie verursacht zunächst nur leichte Erkältungsbeschwerden, geht dann aber in krampfartige Hustenanfälle über. Sie kann bei Babys zu Lungen- und Mittelohrentzündung führen. Im schlimmsten Fall kommt es zu gefährlichen Atemaussetzern.
Keuchhusten wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Das heißt: Beim Husten, Niesen oder Sprechen verbreiten sich die Bakterien über winzige Tröpfchen in der Luft und können eingeatmet werden. Keuchhusten ist sehr ansteckend. Nahezu jeder Kontakt zwischen einem Erkrankten und einem ungeschützten Gesunden führt zu einer Infektion.
Die Grundimmunisierung gegen Keuchhusten erfolgt bei Ihrem Baby meist als Teil der Sechsfachimpfung in vier Impfdosen.
Neben Keuchhusten enthält der Kombinationsimpfstoff auch Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Hib, Hepatitis B und Kinderlähmung. Bis zum 17. Geburtstag sind zwei Auffrischungsimpfungen nötig. Im Erwachsenenalter sollten Sie die Impfung einmalig auffrischen lassen.
Lassen Sie Ihr Kind zwischen dem zweiten und dem 14. Lebensmonat gegen Keuchhusten grundimmunisieren. Die Impfung wird im Alter von fünf bis sechs Jahren und noch einmal zwischen neun und 16 Jahren aufgefrischt. Ist die Impfserie nicht vollständig oder fehlt die Grundimmunisierung in diesem Alter, kann sie zwischen dem 15. Lebensmonat und dem Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.
Die Impfung ist wichtig, weil die Erkrankung für Ihr Neugeborenes im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein kann. Manche Säuglinge zeigen keine typischen Anzeichen für Keuchhusten. Ein gerötetes Gesicht oder wenn Sie hören, dass ihr Kind nach Luft schnappt, sind mögliche Hinweise. Dabei kann es auch zu gefährlichen Atemaussetzern kommen. Deshalb ist es besser, Ihr Kind vorsorglich zu schützen.
Bei allen Erwachsenen sollte einmalig bei der nächsten Auffrischungsimpfung gegen Tetanus und Diphtherie auch eine Impfung gegen Keuchhusten erfolgen.
Seit kurzem wird auch eine Impfung gegen Keuchhusten in jeder Schwangerschaft empfohlen, unabhängig vom Abstand der vorher verabreichten Keuchhustenimpfung. Geschützt werden damit vor allem Neugeborene und junge Säuglinge, die noch nicht geimpft beziehungsweise vollständig grundimmunisiert sind.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
Service-Telefon
Service E-Mail