Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für das Hautkrebs-Screening?
Wir übernehmen die Kosten für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Wir übernehmen die Kosten für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs.
Sie können das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre in Anspruch nehmen, sobald Sie 35 Jahre alt sind.
Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Hausarztpraxis. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt.
Hautkrebs ist eine bösartige Veränderung der Haut. Er wird in zwei Hautkrebstypen unterschieden: schwarzer und weißer Hautkrebs. Weißer Hautkrebs tritt vor allem an Körperstellen auf, die viel der Sonne ausgesetzt sind. Dazu gehören beispielsweise Gesicht, Schultern und Nacken, Unterarme und Hände und auch die Kopfhaut. Schwarzer Hautkrebs zeichnet sich durch seine dunkle Färbung aus. Er entsteht meist an weniger offensichtlichen Stellen wie an der Fußsohle oder an Schleimhäuten im Mund oder an den Genitalien.
Ziel des Screenings ist es, sichtbare Veränderungen der Haut möglichst in einem frühen Stadium zu erkennen. Dafür untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß, auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel. Bei auffälligen Malen wird zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe entnommen.
Wenn Sie über 35 sind, können Sie sich bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten auf Hautkrebs untersuchen lassen. Auch Ihr Hausarzt darf die Vorsorgeuntersuchung durchführen, wenn er eine entsprechende Berechtigung dazu hat.
Für Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren bezuschusst die AOK Sachsen-Anhalt im Rahmen des GESUNDESKONTO alle zwei Jahre einen Hautcheck beim Hautarzt mit 20 Euro.
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