Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt meine medizinische Behandlung während einer Beschäftigung im Ausland?
Wir übernehmen die Kosten für Ihre medizinisch notwendige Behandlung im Ausland in Höhe der in Deutschland geltenden Sätze.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Wir übernehmen die Kosten für Ihre medizinisch notwendige Behandlung im Ausland in Höhe der in Deutschland geltenden Sätze.
Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie für eine Beschäftigung ins Ausland gesandt hat.
Sie reichen die Behandlungskosten bei Ihrem Arbeitgeber ein. Er kümmert sich um die Formalitäten.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für eine Beschäftigung ins Ausland gesandt hat, erhalten Sie wie gewohnt Ihre Leistungen der AOK Sachsen-Anhalt. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen bis sechs Wochen Ihren Lohn fort. Bei ärztlicher Behandlung übernimmt er die Kosten.
Grundsätzlich müssen Sie sich in dem Land versichern, wo Sie arbeiten. Es gilt das Recht des Landes, in dem die Arbeit ausgeführt wird.
Entsendet Sie jedoch Ihr Arbeitgeber für einen festgelegten Zeitraum, gilt deutsches Recht und Sie bleiben weiterhin bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert.
Eine Entsendung liegt vor, wenn die AOK Sachsen-Anhalt auf Antrag Ihres Arbeitgebers folgende Voraussetzungen geprüft hat:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind Sie weiterhin bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert.
Nein, für die EU-Staaten Norwegen, Lichtenstein, Island und die Schweiz gelten einheitliche Bestimmungen. Hier gilt deutsches Recht bei einer Entsendung und somit Ihre deutsche Krankenversicherung. Bei allen anderen Staaten gibt es Abkommen oder Ähnliches. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Regelungen getroffen sind.
Nein. Bei einer Entsendung können Sie Ihre AOK-Versichertenkarte nicht nutzen. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Behandlung und kann Sie sich im nach hinein von der AOK Sachsen-Anhalt zu deutschen Sätzen erstatten lassen.
Bitte lassen Sie dies von Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig abklären. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kollegen und Kolleginnen im Kundencenter oder am Service-Telefon gern weiter.
Nein, wenn Sie im Ausland arbeiten und die Firma dort Ihren Sitz hat, gilt das Recht dieses Landes. Somit werden Sie über eine der dort ansässigen Krankenversicherungen versichert.
In der Regel können Sie sich bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern. Wir beraten Sie gern dazu.
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