Das wichtigste Organ der sozialen Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Verwaltungsrat. Er geht alle sechs Jahre aus den Sozialwahlen hervor und wird paritätisch – das heißt je zur Hälfte – von der Versicherten- und der Arbeitgeberseite besetzt. Die ehrenamtlich tätigen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter im Verwaltungsrat stellen je einen Vorsitzenden. Beide wechseln sich jährlich im Amt des Vorsitzenden ab.
Der Verwaltungsrat bestimmt die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der AOK. Dabei muss es sich stets um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung handeln. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Wahl des Vorstandes: Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt.
- Haushalt: Der Verwaltungsrat der AOK beschließt – wie ein Parlament – den Haushalt der Gesundheitskasse und entlastet den Vorstand bei der Jahresrechnung.
- Beiträge: Mit dem Haushalt legt der Verwaltungsrat auch die Höhe des Zusatzbeitrages fest und beschließt Änderungen der Satzung.
- Leistungen: Nicht alle Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich fixiert. Der Verwaltungsrat nutzt diese Spielräume im Interesse der Versicherten und Arbeitgeber.
- Weichenstellungen: Welche Struktur soll das Unternehmen AOK in den nächsten Jahren haben? Wie kann sich die AOK in der Gesundheitspolitik für die Versicherten und Arbeitgeber einsetzen? Auch solche geschäfts- und gesundheitspolitischen Fragen sind Themen für den Verwaltungsrat.
- Der Verwaltungsrat der Krankenkasse übernimmt gleichzeitig die Aufgaben des Verwaltungsrates der Pflegekasse: Die Pflegekassen sind unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt. Organe der Pflegeversicherung sind somit die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkasse.