Wie viel zahlt die
AOK Sachsen-Anhalt für eine elektronische Gesundheitskarte?
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Wir übernehmen Ihre ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen, die über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden.
Eine gültige Versichertenkarte erhalten Sie, wenn Sie bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.
Sind Sie neu bei uns versichert wird Ihnen automatisch Ihre eGk zugesendet, sobald wir ein aktuelles Passbild von Ihnen erhalten.
Sie können eine neue Versichertenkarte telefonisch, persönlich im Kundencenter oder direkt hier online abfordern.
Für die Übergangszeit erhalten Sie einen Behandlungsschein, mit dem Sie bei Ihrer Arztpraxis vorsprechen können. Den Behandlungsschein erhalten Sie persönlich im AOK-Kundencenter, per Post oder Sie können sich Ihren Schein auch direkt hier herunterladen.
Sie erhalten Ihre eGk automatisch, sobald uns ein aktuelles Passbild von Ihnen vorliegt. Das Bild wird vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft von der AOK Sachsen-Anhalt per Post abgefordert. Mit den zugesendeten Unterlagen können Sie das Passbild per Post zurückschicken oder auch online hochladen.
Auf dem Chip der Karte sind Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Ihre Adresse gespeichert. Des Weiteren werden Ihre Notfalldaten und der Medikationsplan hinterlegt, geschützt durch einen PIN. Um diese Funktion nutzen zu können, ist eine Aktivierung erforderlich. Dies übernehmen unsere Kollegen und Kolleginnen im AOK-Kundencenter vor Ort.
Nachdem Sie uns Ihre Änderung durch ein Dokument, zum Beispiel eine Namensänderung, nachgewiesen haben, beantragen wir für Sie eine neue Versichertenkarte. Diese erhalten Sie per Post von uns.
Eine neue Versichertenkarte erhalten Sie nicht. Wir aktualisieren Ihre Daten. Bei Ihrem nächsten Arztbesuch werden Ihre neuen Daten automatisch auf Ihrer Versicherungskarte übernommen.
Kinder bis zum 15. Geburtstag benötigen kein Bild für Ihre Versichertenkarte. Wenn ein Bild zum 15. Geburtstag notwendig wird, fordern wir dieses per Post ab. Mit den zugesendeten Unterlagen können Sie das Passbild per Post zurückschicken oder auch online hochladen.
Ja, Sie können mit Ihrer Versichertenkarte in vielen europäischen Ländern ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen.
Die Karte ist gültig in:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
In allen anderen Ländern benötigen Sie eine private Auslandskrankenversicherung.
Auch wenn die ärztlichen Behandlungen in vielen europäischen Ländern übernommen wird, benötigen Sie zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung, denn ein Rücktransport aus medizinischen Gründen aus dem Ausland wird nicht von uns übernommen.
Es ist möglich zusätzlich Funktionen über die Versichertenkarte zu nutzen. Sie können Ihre Gesundheitsdaten und medizinische Dokumente, zum Beispiel Befunde, auf der Versichertenkarte in Ihrer elektronischen Patientenakte speichern. Wenn Sie die Funktion in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihren PIN-Brief in unserer Onlinegeschäftsstelle abfordern oder reichen Sie Ihre Anfrage direkt ein, das geht im Kundencenter oder auch per Post.
Außerdem können Sie mit Hilfe der eGk Ihr elektronisches Rezept für Ihr verschreibungspflichtiges Arzneimittel in der Apotheke einlösen. Das Erstellen und Einlösen von E-Rezepten funktioniert jedoch nur, wenn sowohl die behandelnde Arztpraxis als auch die gewählte Apotheke die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen haben.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung.
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