Mutterschutzgesetz regelt das Beschäftigungsverbot
Für schwangere oder stillende Frauen gelten besondere Schutzfristen, die durch das Mutterschutzgesetz, kurz MuSchG, geregelt sind. Die Gesundheit der Mutter und des Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz steht dabei im Vordergrund. Ist der Beruf mit der Schwangerschaft nicht vereinbar oder treten gesundheitliche Probleme aufgrund der Schwangerschaft auf, kann ein Beschäftigungsverbot außerhalb der gesetzlichen Schutzfrist, das sogenannte generelle oder individuelle Beschäftigungsverbot, ausgesprochen werden. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, Studentinnen und Schülerinnen sowie für Frauen in der Ausbildung und mit einer geringfügigen Beschäftigung.
In unserem Beitrag erfahren Sie mehr zu den Regelungen des Beschäftigungsverbot. Wir informieren außerdem, wer ein Beschäftigungsverbot ausspricht und wie die Lohnfortzahlung während dieser Zeit geregelt ist.