Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und der Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt
17. Januar 2025 // Magdeburg
Rund 82,5 Mio. Euro mehr für die Behandlung in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts
Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2025 geeinigt.
Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 4.385,06 Euro und liegt damit 183,30 Euro über dem in 2024 geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich circa 82,5 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung.
Die Herausforderung bei den diesjährigen Verhandlungen lag vor allem in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unter erschwerten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Krankenhausreform. Da sich ihre Auswirkungen derzeit noch nicht vollständig abschätzen lassen, ist davon auszugehen, dass es im Jahr 2025 eine weitere Anpassung nach der Bekanntgabe der Tarifrate geben wird.
Der Abschluss ermöglicht den Krankenhäusern und Krankenkassen gleichermaßen, ihre Budgets für 2025 frühzeitig zu planen. Die Vertragspartner erklären dazu: „Nach konstruktiven Verhandlungen ist es gelungen, für beide Seiten vor dem Hintergrund der noch zu erwartenden Neuerungen durch die Krankenhausreform zunächst Planungssicherheit zu schaffen. Die Einigung zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ihre Aufgabe erfüllt. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss erzielt, der den Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung gewährleistet.“ Diese Mittel sind zweckgebunden für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Für Investitionen ist weiterhin das Land zuständig.