AOK Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Rund 82,5 Mio. Euro mehr für die Behandlung in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts

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Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und der Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt

17. Januar 2025 // Magdeburg

Rund 82,5 Mio. Euro mehr für die Behandlung in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2025 geeinigt.

Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 4.385,06 Euro und liegt damit 183,30 Euro über dem in 2024 geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich circa 82,5 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

Die Herausforderung bei den diesjährigen Verhandlungen lag vor allem in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unter erschwerten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Krankenhausreform. Da sich ihre Auswirkungen derzeit noch nicht vollständig abschätzen lassen, ist davon auszugehen, dass es im Jahr 2025 eine weitere Anpassung nach der Bekanntgabe der Tarifrate geben wird.

Der Abschluss ermöglicht den Krankenhäusern und Krankenkassen gleichermaßen, ihre Budgets für 2025 frühzeitig zu planen. Die Vertragspartner erklären dazu: „Nach konstruktiven Verhandlungen ist es gelungen, für beide Seiten vor dem Hintergrund der noch zu erwartenden Neuerungen durch die Krankenhausreform zunächst Planungssicherheit zu schaffen. Die Einigung zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ihre Aufgabe erfüllt. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss erzielt, der den Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung gewährleistet.“ Diese Mittel sind zweckgebunden für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Für Investitionen ist weiterhin das Land zuständig.

Hintergrund:

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Betriebskosten zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren. 

In Sachsen-Anhalt werden in 44 Plankrankenhäusern über 495.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes 2025 ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie und Pflegebudget) von ca. 1,973 Milliarden Euro zu Grunde. 

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat die Vereinbarung zum 01.01.2025 genehmigt.

Hinweis für die Redaktionen

Die Pressemitteilung ist eine gemeinsame Mitteilung der folgenden Institutionen:

  • Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt 
  • AOK Sachsen-Anhalt 
  • BKK Landesverband Mitte 
  • IKK gesund plus 
  • KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Cottbus-Berlin
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 
  • vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt 
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Für Ihre Berichterstattung in Verbindung mit dieser Pressemitteilung können Sie die beigefügten Fotos bei Angabe des Bildnachweises kostenfrei verwenden.

Pressefotos

Eine Patientin im Krankenhaus im Gespräch mit einer Ärztin

Fotos: AOK-Mediendienst

Kontakt für Redaktionen

Elisabeth Scholz, vdek Landesvertretung Sachsen-Anhalt (Tel.: 0391 / 5651620) 
Dr. Gösta Heelemann, Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (Tel.: 0345 / 214660) 
Anna Mahler, AOK Sachsen-Anhalt (Tel.: 0391 / 287844426) 
Matthias Tietz, BKK Landesverband Mitte (Tel.: 0391 / 5554157) 
Gunnar Mollenhauer, IKK gesund plus (Tel.: 0391 / 28062002) 
Carmen Herold-Lacroix, KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Cottbus-Berlin (Telefon 030 / 613760 103) 
SVLFG Kommunikation@svlfg.de (Tel.: 0561 / 785-0) 
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. presse@pkv.de (Tel.: 030 / 20458944)