Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Organspende

Ein junger Mann liegt im Krankenhausbett nach erfolgter Organspende. Eine junge Frau hält dabei seine Hand.

Organspendeausweis, Transplantationsgesetz und Co.

Rund um die Organspende und den Organspendeausweis stellen sich viele Fragen. Wann darf man Organe spenden? Wer braucht einen Organspendeausweis? Wie läuft so eine Organspende ab? Und was steht im Transplantationsgesetz zu dem Thema? Auf all diese Fragen geben wir Ihnen im folgenden Text informative Antworten und weiterführende Hinweise.

Wussten Sie schon, dass…

  • Sie den Organspendeausweis auch bei der AOK Sachsen-Anhalt erhalten?
  • man ab dem vollendeten 16. Lebensjahr seine Bereitschaft zur Organspende erklären kann?
  • Sie einzelne Organe für eine Spende freigeben oder ausschließen können?

Organe spenden: Hintergründe und Gesetze

Vor über 50 Jahren wurde zum ersten Mal eine Niere erfolgreich gespendet. Seit dieser Zeit sind die Möglichkeiten der modernen Transplantationsmedizin enorm gewachsen: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm können gespendet werden. Wie und unter welchen Voraussetzungen regelt das sogenannte Transplantationsgesetz. Wichtige medizinische Informationen zu Spendern, ebenso wie zu Empfängern von Organen werden anonym im Transplantationsregister gesammelt.

Die wichtigsten Regelungen des Transplantationsgesetzes

Dieses Gesetz ist seit über 20 Jahren in Kraft. Es regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, Organteilen und Gewebe. Die zentralen Aussagen des Gesetzes sind:

1    Zustimmungsregelung: Für eine Spende muss die Zustimmung des Spenders vorliegen. Eine Spendenbereitschaft von Geburt an, der dann erst widersprochen werden muss, gibt es in Deutschland nicht.

2    Lebend- oder Todspende: Für die Zustimmungspflicht ist es egal, ob es sich um eine Lebend- oder Todspende handelt. Im Falle einer Todspende kann die Zustimmung auch durch enge Angehörige oder persönliche Bevollmächtigte erfolgen. Im Falle einer Lebendspende muss der Spender in jedem Fall volljährig sein und es gelten zusätzliche Regelungen.

3    Koordination der Spenden: Ein Handel mit Organen und Gewebe ist verboten. Jede Spende und jede Transplantation wird über sogenannte Transplantationszentren abgewickelt. Dort werden Wartelisten geführt. Die Entscheidung darüber, wer ein Organ bekommen kann, wird ausschließlich aus medizinischen Gesichtspunkten getroffen. Dagegen dürfen soziale oder finanzielle Hintergründe keine Rolle spielen.

Voraussetzungen für eine Organspende

Nur wenige Ursachen schließen eine Organspende in Deutschland aus. Voraussetzung für eine Lebend- oder Todspende ist, dass eine Einwilligung des Patienten zur Organspende vorliegt oder die Hinterbliebenen im Sinne des verstorbenen Angehörigen entscheiden. Das Alter des Spenders spielt nur eine geringfügige Rolle. So werden nicht selten jungen Menschen Organe wie Leber oder Niere eines älteren verstorbenen Patienten oder einer älteren verstorbenen Patientin transplantiert. 

Voraussetzung für die Durchführung einer Transplantation ist, dass der zuständige Arzt die Tauglichkeit zur Organspende bestätigt. Dazu zählt bei einer Todspende, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen, der sogenannte Hirntod festgestellt worden ist. Bestätigt der Arzt oder die Ärztin die Tauglichkeit, kann das Herz-Kreislauf-System der verstorbenen Person weiterhin intensivmedizinisch aufrecht gehalten werden. So werden über einen kurzen Zeitraum alle funktionstüchtigen Organe weiterhin mit Blut versorgt, bis kurz darauf die Transplantation erfolgt. 

Der Ablauf einer Organspende

Auf der Seite der „Deutschen Organisation Organspende“ können Sie genau nachlesen, wie eine Organspende abläuft. Von dem Moment, ab dem eine Organentnahme infrage kommt, bis zur Transplantation.

Zustimmung oder Ablehnung: der Organspendeausweis

Der Organspendeausweis ist ein kleines und doch wichtiges Dokument. Denn mit ihm dokumentieren Sie Ihren Willen zum Thema Organspende – ja oder nein?

Für diese Menschen ist Ihr Organspendeausweis wichtig

Für Sie selbst:

Ob Sie bereit sind, Organe und Gewebe zu spenden oder nicht, entscheiden Sie allein. Im Organspendeausweis dokumentieren Sie diese persönliche Entscheidung. So schaffen Sie klare Tatsachen, schwarz auf weiß.
 

Für Ihre Angehörigen: 

Ihnen nahestehende Menschen müssen später nicht rätseln, welche Gedanken oder Wünsche Sie gehabt haben könnten. Stattdessen gibt der Ausweis Ihre klare Entscheidung kund und gibt Ihren Angehörigen Sicherheit.
 

Für Ärzte: 

Mit einem Blick in Ihren Organspendeausweis weiß das medizinische Fachpersonal zweifelsfrei, was zu tun ist und was nicht. 

Was geschieht, wenn Sie keinen Organspendeausweis haben? Oder er nicht gefunden wird?

In so einem Fall geht man immer davon aus, dass Sie für eine Spende nicht infrage kommen – egal, ob Sie sich für oder gegen eine Organ- beziehungsweise Gewebespende entschieden haben. Das gilt auch dann, wenn Ihre Angehörigen nicht wissen, wie sie entscheiden sollen. Es muss immer ein klar dokumentiertes Ja vorliegen, um Organe und Gewebe zu entnehmen und Ihre Angehörigen sind nicht verpflichtet, eine Entscheidung zu treffen.

Kein Ersatz, aber immerhin ein Hinweis auf Ihren Willen, gibt die Patientenverfügung Ihren Angehörigen und dem medizinischen Personal. Darin geben Sie in der Regel an, ob Sie bereit wären Organe zu spenden oder ob nicht und wenn ja, welche. Mehr Informationen zum Thema Patientenverfügung haben wir hier für Sie.

Das bestimmen und dokumentieren Sie in Ihrem Organspendeausweis

Der kleine Ausweis ist schnell ausgefüllt. Auf die Vorderseite gehören persönliche Angaben, die auch im Personalausweis enthalten sind, wie Name und Anschrift. Auf der Rückseite tragen Sie ein, ob und wenn ja, in welchem Umfang Sie als Spender infrage kommen.

Vorderseite

Vorderseite des Organspendeausweises

 

 

persönliche Angaben

Bitte denken Sie daran, den Ausweis zu erneuern, wenn Ihre Anschrift sich ändert.

Rückseite

Rückseite des Organspendeausweises

 

 

 

persönliche Entscheidung und Unterschrift

Bitte denken Sie daran, den Ausweis zu erneuern, wenn Ihre persönliche Entscheidung sich ändert.

Fragen zu Organspenden und zum Organspendeausweis 

Im Folgenden haben wir häufige Fragen gesammelt, die im Zusammenhang mit dem Thema wichtig sind. Wir geben Ihnen klare Antworten.

  • Muss ich mich ärztlich durchchecken lassen, bevor ich den Organspendeausweis ausfülle?

    Nein, das ist nicht nötig.

  • Soll ich den Organspendeausweis immer bei mir tragen?

    Ja, machen Sie es einfach wie mit Ihrem Personalausweis. Er passt in jedes Portemonnaie.

  • Ab wann kann man einen Organspendeausweis besitzen?

    Ab 16, genau wie den Personalausweis.

  • Kostet der Organspendeausweis etwas?

    Nein, Sie bekommen ihn kostenlos.

  • Kann ich meine Meinung zum Organspenden ändern?

    Jederzeit. Bitte denken Sie dann daran, Ihren geänderten Willen zu in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den alten Ausweis zu vernichten.

  • Darf ich im Organspendeausweis auch bestimmen, wer meine Organe bekommt und wer nicht? 

    Nein, das ist nicht möglich.

  • Ich habe Vorerkrankungen. Darf ich trotzdem Organspenderin oder -spender werden?

    Wenn Sie grundsätzlich einer Organspende zustimmen, stellen Ärzte fest, ob Ihre Organe auch geeignet sind. Bei jedem Menschen, ob mit oder ohne Vorerkrankung, ist der Zustand der Organe entscheidend dafür, ob eine Transplantation möglich ist.

  • Wer bezahlt eine Organentnahme und -transplantation?

    Beides ist eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen und wird auch von Ihrer AOK in Sachsen-Anhalt übernommen.

Hier erhalten Sie Ihren Organspendeausweis und viele Informationen zur Organspende

Den Ausweis gibt es in vielen Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen und natürlich bei uns im Kundencenter. Fragen Sie einfach bei der nächsten Gelegenheit danach. Als PDF zum Ausdrucken finden Sie den Ausweis auch direkt am Ende dieser Seite. Außerdem können Sie sich zusätzliche Infos holen und den Ausweis gleich mitbestellen. Zum Beispiel hier:

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