Was ist der Onkologievertrag?
Der Onkologievertrag richtet sich an Versicherte mit chronisch lymphatischer Leukämie und der Versorgung mit einer befristeten kombinierten medikamentösen Therapie.
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Der Onkologievertrag richtet sich an Versicherte mit chronisch lymphatischer Leukämie und der Versorgung mit einer befristeten kombinierten medikamentösen Therapie.
Voraussetzung ist, dass bei Ihnen eine chronisch lymphatische Leukämie diagnostiziert und noch keine medikamentöse Therapie begonnen wurde.
Die Teilnahme an dem Programm ist für Sie kostenfrei.
Möchten Sie an der Versorgung teilnehmen, sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Onkologen. Dieser wird mit Ihnen klären, ob eine Teilnahme für Sie medizinisch indiziert und sinnvoll ist.
Die chronische lymphatische Leukämie (kurz CLL) ist eine Krebserkrankung des lymphatischen Systems und die häufigste Blutkrebserkrankung bei Erwachsenen in Deutschland. In Deutschland erkranken jährlich etwa 5.500 Personen neu an einer CLL. Eine chronische lymphatische Leukämie verursacht in den meisten Fällen über einen längeren Zeitraum hinweg keine Beschwerden, sodass die Erkrankung lange Zeit unerkannt bleibt. Die Erkrankungshäufigkeit nimmt mit steigendem Lebensalter zu. Das durchschnittliche Diagnosealter liegt in Deutschland derzeit zwischen 72 und 75 Jahren.
Die chronische lymphatische Leukämie ist die Blutkrebsart mit der höchsten Überlebenschance, das heißt die meisten Betroffenen können trotz ihrer Erkrankung viele Jahre ein normales Leben führen.
Aufgrund der Einführung neuer Wirkstoffe und Kombinationsmöglichkeiten hat sich die Therapie der chronisch lymphatischen Leukämie grundlegend geändert.
Der Onkologievertrag bietet Patienten die Möglichkeit einer befristeten Kombinationstherapie nach den aktuellen Handlungsempfehlungen.
Der behandelnde Onkologe prüft vorab, ob die medikamentöse Kombinationstherapie für die betroffene Person aufgrund des individuellen Risikoprofils infrage kommt.
Im Anschluss erfolgt eine umfassende medizinische Aufklärung und Beratung sowie die Verordnung der neuen Medikation. Die Einnahme der Arzneimittel ist zeitlich auf 12 bzw. 15 Zyklen (ca. 11 bzw. 14 Monate) begrenzt. Patienten werden während dieser Zeit engmaschig medizinisch überwacht.
Nach der abgeschlossenen Einnahmephase prüft die behandelnde Arztpraxis den aktuellen Gesundheitsstatus der Person. Die intensive Nachsorge von maximal 3 Jahren rundet den Onkologievertrag ab.
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