Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Kinderarztvertrag

Ein etwa einjähriges Kind wird von einer Kinderärztin mit dem Stethoskop untersucht. Das Kleinkind lacht ausgiebig.

Was beinhaltet der Kinderarztvertrag?

Wir bieten Ihnen und Ihrem Kind zusätzliche Beratungen und Behandlungen in Ihrer Kinder- oder Hausarztpraxis, wenn Ihr Kind an gesundheitlichen Störungen wie zum Beispiel Adipositas, Essstörungen, chronischen Schmerzen, atopischen Erkrankungen oder psychosozialen Erkrankungen wie Phobien, Stottern oder Einnässen leidet.

Zusätzlich können über den Vertrag weitere Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Ihr Kind ist bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert.

Zusätzlich muss Ihre behandelnde Kinder- oder Hausarztpraxis am Vertrag teilnehmen.

Wie erhalte ich die Leistung?

Möchten Sie, dass Ihr Kind an der Versorgung teilnimmt, sprechen Sie bitte mit Ihrer behandelnden Kinder- oder Hausarztpraxis. Die Praxis wird mit Ihnen die Teilnahmeerklärung ausfüllen und an uns weiterleiten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.

Wussten Sie schon, dass…

  • Ihr Kind zusätzliche Leistungen über den Kinderarztvertrag erhält?
  • Ihr Kind die Vorteile des Vertrags automatisch bekommt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt weitere Leistungen für Kinder bezuschusst?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Leistungen enthält der Vertrag im Detail?

    Im Rahmen des Kinderarztvertrags erhalten Sie und Ihr Kind folgende Mehrleistungen:

    • Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11
    • Jugenduntersuchung J2
    • Amblyopie-Screening
    • Vitamin-D-Test bei 12 - 15-Jährigen insbesondere mit chronischen Erkrankungen, mit starkem Übergewicht, Migrationshintergrund, mit bestimmten Arzneimittelverbrauch und streng veganer/ vegetarischer Ernährungsform (in Verbindung mit der J1-Untersuchung)

    Werden während eines Beratungsgespräches oder einer Behandlung Auffälligkeiten in der Entwicklung Ihres Kindes festgestellt, kann die behandelnde Kinderarztpraxis weitere Behandlungsschritte mit Ihnen besprechen. Diese sind:

    • Aufklärung zu Ursachen und Folgen der Entwicklungsauffälligkeiten
    • Motivation und Vermittlung und Erarbeitung von Verhaltensänderungen
    • Vermeidung von Verstärkerfaktoren
    • Ansätzen zur gesunden Lebensführung und Trainings von Alternativverhaltens
    • Vereinbarung von Kontrollterminen zur Überprüfung der vereinbarten Ziele wie zum Beispiel Gewichtsstatus oder der Laborparameter
  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt weitere Leistungen für mein Kind?

    Ja, wir übernehmen zusätzlich:

  • Ist die Teilnahme zeitlich begrenzt?

    Die Teilnahme am AOK-Kinderarztvertrag ist für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

    Falls Sie die Teilnahme vorzeitig beenden möchten, ist der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Quartalsende kündbar.

  • Nimmt meine behandelnde Kinder- oder Hausarztpraxis an dem Vertrag teil?

    Bitte erfragen Sie die Teilnahme direkt bei Ihrer Kinder- oder Hausarztpraxis.

  • Gibt es weitere Leistungen, die die AOK für Kinder bezuschusst?

    Ja, die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst viele zusätzliche Leistungen über das GESUNDESKONTO.

Gut zu wissen

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