Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Kinderarztvertrag

Ein etwa einjähriges Kind wird von einer Kinderärztin mit dem Stethoskop untersucht. Das Kleinkind lacht ausgiebig.

Was beinhaltet der Kinderarztvertrag?

Wir bieten Ihnen und Ihrem Kind zusätzliche Beratungen und Behandlungen in Ihrer Kinder- oder Hausarztpraxis, wenn Ihr Kind an gesundheitlichen Störungen wie zum Beispiel Adipositas, Essstörungen, chronischen Schmerzen oder psychosozialen Erkrankungen wie Phobien, Stottern oder Einnässen leidet.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Ihr Kind ist bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert.

Zusätzlich muss Ihre behandelnde Kinder- oder Hausarztpraxis am Vertrag teilnehmen.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie und Ihr Kind erhalten die Leistungen automatisch. Sie brauchen sich um nichts kümmern. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Versichertenkarte Ihres Kindes.

Wussten Sie schon, dass…

  • Ihr Kind zusätzliche Leistungen über den Kinderarztvertrag erhält?
  • Ihr Kind die Vorteile des Vertrags automatisch bekommt?
  • die AOK Sachsen-Anhalt weitere Leistungen für Kinder bezuschusst?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Leistungen enthält der Vertrag im Detail?

    Werden während eines Beratungsgespräches oder einer Behandlung Auffälligkeiten in der Entwicklung Ihres Kindes festgestellt, kann die behandelnde Kinderarztpraxis weitere Behandlungsschritte mit Ihnen besprechen. Diese sind:

    • Aufklärung zu Ursachen und Folgen der Entwicklungsauffälligkeiten
    • Motivation und Vermittlung und Erarbeitung von Verhaltensänderungen
    • Vermeidung von Verstärkerfaktoren
    • Ansätzen zur gesunden Lebensführung und Trainings von Alternativverhaltens
    • Vereinbarung von Kontrollterminen zur Überprüfung der vereinbarten Ziele wie zum Beispiel Gewichtsstatus oder der Laborparameter
  • Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt weitere Leistungen für mein Kind?

    Ja, wir übernehmen zusätzlich:

  • Wie lange ist eine Teilnahme möglich?

    Die Teilnahme am AOK-Kinderarztvertrag ist für AOK-Versicherte Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

  • Nimmt meine behandelnde Kinder- oder Hausarztpraxis an dem Vertrag teil?

    Bitte erfragen Sie die Teilnahme direkt bei Ihrer Kinder- oder Hausarztpraxis.

  • Gibt es weitere Leistungen, die die AOK für Kinder bezuschusst?

    Ja, die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst viele zusätzliche Leistungen über das GESUNDESKONTO.

Gut zu wissen

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