Seit 2007 hat die AOK Sachsen-Anhalt die Möglichkeit mit Arzneimittelherstellern Versorgungsverträge abzuschließen. Das hat den Vorteil ein Medikament zu einem bestimmten Preis zu erhalten und den Wettbewerb zu fördern.
Gerade für Verträge mit Generika ergibt das einen hohen Nutzen. Generika sind Nachahmerprodukte, die nach Auslaufen des Patentschutzes für das Originalpräparat auch von anderen Pharmaunternehmen hergestellt werden dürfen. In der Apotheke erhalten Sie das Medikament, mit dem gleichen Wirkstoff und der gleichen Wirkstärke wie das, welches Ihre behandelnde Arztpraxis verschrieben hat, nur von einem anderen Hersteller.
Bereits rund zwei Drittel der generischen Medikamente, die auf dem Markt sind, werden von den Verträgen abgedeckt. Das entspricht mehr als 300 Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen.