Prozesse werden optimiert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG, einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Bisher lag den Krankenkassen aufgrund einer Unterbrechungsmeldung der Arbeitgeber der Beginn einer Elternzeit vor. Das Ende der Elternzeit wurde meist nur auf Nachfrage ermittelt. Um den Prozess daher sowohl für Arbeitgeber als auch für Krankenkassen zu vereinfachen, wurde ein Meldeverfahren zur Elternzeit eingeführt.