Besonderheiten beachten
Häufig kommt es vor, dass Arbeitgeber oder Arbeitgerberinnen Personen beschäftigen, die einen ausländischen Rentenanspruch haben. So kann es sein, dass zusätzlich zum Entgelt eine ausländische Rente bezogen wird. Daraus ergeben sich einige Besonderheiten bei der Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses und bei der Beitragsberechnung.