Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Satzung

Stapel von Unterlagen

In unserer Satzung finden Sie alle Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen, die wir unseren Versicherten über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus bieten.

Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung. Diese umfasst Regelungen zu Mitgliedschaft, Leistungen und Beiträgen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und von jeder Kasse individuell angeboten werden. Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Als Versicherter haben Sie jederzeit die Möglichkeit Einsicht in die Satzung zu nehmen.

Die Satzung der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

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