Der Medizinische Dienst (auch MD genannt) ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Beim Medizinischen Dienst arbeiten Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, darunter Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Fachleute aus Medizintechnik und Pharmazie. Sie werden im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen aktiv beispielsweise bei:
- medizinischen Leistungen z.B. Anträgen auf Rehabilitationsmaßnahmen
- Beratungen zu Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit
- Anträgen auf Heil- und Hilfsmittel
- Anträgen auf Pflegeleistungen wie die Feststellung von Pflegebedürftigkeit
- Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung