Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Medizinischer Dienst

Eine Person hält in der rechten Hand ein Handy und sitzt vor einem Laptop.

Der Medizinische Dienst (auch MD genannt) ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Beim Medizinischen Dienst arbeiten Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, darunter Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Fachleute aus Medizintechnik und Pharmazie. Sie werden im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen aktiv beispielsweise bei:

  • medizinischen Leistungen z.B. Anträgen auf Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beratungen zu Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit
  • Anträgen auf Heil- und Hilfsmittel
  • Anträgen auf Pflegeleistungen wie die Feststellung von Pflegebedürftigkeit
  • Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung

Was tun bei Unzufriedenheit mit dem MD?

Sollten Sie mit der Arbeit des medizinischen Diensts unzufrieden sein, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können Ihre Kritik zum einen über die Beschwerdestelle äußern oder zum anderen über die sogenannte Ombudsperson.

Die Beschwerdestelle nimmt Beschwerden, Kritik, Anregungen oder Hinweise zur Arbeit des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt unter „Lob und Kritik“ entgegen. Die Ombudsperson arbeitet unabhängig und weisungsfrei vom Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt.

Wenn Sie Beratungsbedarf zu Leistungen oder Leistungsbescheiden Ihrer AOK Sachsen-Anhalt sowie zu Widerspruchsmöglichkeiten gegen einen Bescheid der AOK Sachsen-Anhalt haben, ist Ihre AOK Sachsen-Anhalt vor Ort, telefonisch oder auch schriftlich für Sie da.

Die Beschwerdestelle 

Sie können sich direkt an die zuständige Beschwerdestelle beim Medizinischen Dienst wenden. Ihr Anliegen wird dann unmittelbar bearbeitet. Als Teil des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt kann das Beschwerdemanagement in vielen Angelegenheiten unmittelbar für Sie tätig werden und Kontakt zu seinen Dienststellen und Fachabteilungen aufnehmen.

Die Ombudsperson

Sofern Sie Ihre Beschwerde über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes von einer unabhängigen dritten Person prüfen lassen möchten, richten Sie Ihr Anliegen an die zuständige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst. Sie ist eine unabhängige Person beim MD und soll die Patientenrechte stärken. Die Ombudsperson unterstützt auch bei allen Fragen zum persönlichen Verhalten des Gutachters.

Eine rechtliche Beratung darf durch die Ombudsperson nicht erfolgen.

Häufige Fragen und Antworten

  • Wo liegt der Unterschied zwischen der Beschwerdestelle und der Ombudsperson?

    Möchten Sie sich unmittelbar beschweren oder Ihren Unmut äußern, bietet sich die Beschwerdestelle des MD an. Sie ist Schnittstelle zwischen dem Versicherten und dem Medizinischen Dienst.

    Die Ombudsperson ist eine unabhängige Person und nicht für den Medizinischen Dienst tätig. Sie vermittelt zwischen der Patientin/ dem Patienten und dem MD.

  • Warum gibt es eine Ombudsperson?

    Sie vermittelt zwischen Versicherten und MD und stärkt dadurch die Rechte der Versicherten. Dadurch trägt die Ombudsperson zur Transparenz und Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes bei. Sie hat die Aufgabe Auffälligkeiten sowie systematische Fehlentwicklungen in der Arbeit des Medizinischen Dienstes zu erkennen und entsprechende Änderungen anzuregen.

  • Welche Aufgabe hat die Ombudsperson?

    Die Ombudsperson versucht, bei einer Beschwerde zwischen der Patientin bzw. dem Patienten und dem Medizinischen Dienst zu vermitteln. Mit Erlaubnis des Versicherten kontaktiert sie den MD und bittet um Stellungnahme der zuständigen Fachbereiche, um der Beschwerde abzuhelfen.

    Eine weitere Aufgabe der Ombudsperson ist die jährliche Berichtserstattung an den Verwaltungsrat und die zuständige Aufsichtsbehörde. Somit sollen Fehlentwicklungen verhindert werden.

  • In welchen Fällen ist es besser, sich direkt an die Ombudsperson zu wenden?

    Sofern Sie sich über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes beschweren möchten, können Sie direkt die Ombudsperson kontaktieren. Sie behandelt Ihr Anliegen vertraulich. Widersprüche oder eine rechtliche Beratung zum Gutachten der Kranken- oder Pflegekasse kann die Ombudsperson für Sie nicht übernehmen. Auch die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes können bei Verdacht auf Beeinflussungsversuche oder Manipulation durch Dritte die Ombudsperson kontaktieren.

  • Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

    Natürlich werden Ihre Informationen und Daten diskret von der Ombudsperson und der jeweiligen zuständigen Geschäftsstelle behandelt. Sie sind sogar dazu verpflichtet.

    Weder die Kranken- noch die Pflegekasse erhalten Informationen über Ihre Beschwerde, sodass Ihr Bescheid nicht davon beeinflusst werden kann. Werden Ihre persönlichen Daten für die Prüfung der Beschwerde notwendig, braucht es erst Ihre Einwilligung.

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