Sei gut zu mir, dann helf ich dir
Viele Versicherte sind dankbar, wenn sie bei einer Erkrankung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit durch Hilfsmittel medizinisch unterstützt werden. Diese werden ihnen für eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt, Eigentümer bleibt jedoch die AOK Sachsen-Anhalt bzw. die Vertragspartner. Im Falle einer Rückgabe können anschließend weitere Versicherte von dem Gebrauch des Hilfsmittels profitieren. Hierfür ist allerdings ein tadelloser Zustand erforderlich, der nur durch einen pfleglichen Umgang beibehalten werden kann.
Ist eine Rückgabe eines Hilfsmittels nicht notwendig, kann es, wenn es funktionsfähig ist, weiterhin genutzt werden. Beispielsweise kann ein Hörgerät auch nach Ablauf der Sechs-Jahres-Genehmigung weiter im Einsatz bleiben, eine Neuversorgung ist nicht nötig. Das Vorgehen ist deutlich nachhaltiger und schont unsere Umwelt. Denn neue Geräte verursachen viel Energie und neues Material bei der Herstellung. Die Entsorgung des Altgerätes belastet die Umwelt zusätzlich.