Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Neuer Beitragssatz 2025

Ein Paar sitzt zusammen aus der Coach, schaut lächelnd auf ein Tablet und prüft den neuen Beitragssatz der AOK Sachsen-Anhalt.

Wir passen unseren Beitragssatz an

Die Bundesregierung hat beschlossen, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung auf 2,5 Prozent ab Januar 2025 anzuheben. Zwar konnte die AOK Sachsen-Anhalt im laufenden Jahr 2024 den Zusatzbeitrag stabil halten, doch müssen wir nun auch zum 1. Januar 2025 eine Anpassung des Zusatzbeitrages auf 2,5 Prozent vornehmen. Grund für die Beitragserhöhung sind inflationsbedingte Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und vom Bund eingezogene Rücklagen an den Gesundheitsfonds.

Alle Leistungen und Services, wie etwa die persönliche Beratung in den 44 Kundencentern in ganz Sachsen-Anhalt und unsere 24/7 telefonische Erreichbarkeit bleiben in vollem Umfang erhalten. Unsere digitalen Angebote bauen wir sogar stetig aus.

Die AOK Sachsen-Anhalt ist Marktführerin und hat weiterhin einen fairen Beitragssatz, der geringer ist als der Beitragssatz der meisten anderen Krankenkassen. Für das Jahr 2025 erheben wir einen Beitragssatz von 17,1 Prozent.

Was das für Sie bedeutet, haben wir nachfolgend für Sie aufgelistet.

  • Arbeitnehmer

    Der neue Beitragssatz gilt für Arbeitnehmer ab dem 01.01.2025. Der Krankenversicherungsbeitrag und der Zusatzbeitrag werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sie müssen dazu nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber führt die Beiträge direkt an uns ab.

  • Arbeitslosengeld

    Der Krankenversicherungsbeitrag und der Zusatzbeitrag werden von der Agentur für Arbeit in voller Höhe übernommen.

  • Bürgergeld

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen erhöht sich von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gilt auch für Sie. Ihre Krankenversicherungsbeiträge übernehmen weiterhin das Jobcenter oder die kommunalen Träger.

  • Rentner

    Für Sie gilt die Beitragssatzänderung erst ab dem 1. März 2025, da der Rentenversicherungsträger zwei Monate Zeit für die Umstellung hat.

    Der Krankenversicherungsbeitrag und der Zusatzbeitrag werden je zur Hälfte von dem Rentenversicherungsträger und dem Rentenbezieher getragen.

  • Selbstzahler, z.B. Studenten, freiwillig Versicherte, Selbständige und Rentner mit Arbeitseinkommen

    Sie erhalten Anfang des Jahres Ihren aktuellen Beitragsbescheid. Dieser zeigt Ihnen, wie sich Ihr Beitrag ab Januar 2025 zusammensetzt.

  • Sonstige Versicherte, deren Beitrag durch Dritte getragen werden

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen erhöht sich von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gilt auch für Sie. Ihr Beitrag wird direkt an uns abgeführt.

Die AOK Sachsen-Anhalt bleibt leistungsstark

Auch im Jahr 2025 sind wir mit starken Leistungen an Ihrer Seite. So können Sie die verschiedenen Leistungen aus unserem GESUNDESKONTO nutzen. Profitieren Sie beispielweise von Zuschüssen zu Schwangerschaftsleistungen, Reiseschutzimpfungen oder professionelle Zahnreinigung. Des Weiteren können Sie an einem Check-up Plus, dem Online-Hautcheck oder vielen verschiedenen Gesundheitskursen teilnehmen.

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen. Ob persönlich, am Telefon oder online in der Meine Gesundheitswelt – die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt Sie in jeder Lebenssituationen zuverlässig.

Wussten Sie schon, dass...

  • wir mit 44 Kundencentern in Ihrer Nähe persönlich für Sie da sind?
  • Sie in unserem GESUNDESKONTO bis zu 600 Euro für Ihre gesundheitlichen Mehrleistungen abrechnen können?
  • Sie Ihren Beitragssatz in unserem Beitragsrechner vergleichen können?

Alle Vorteile für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt

Als größte Gesundheitskasse in Sachsen-Anhalt wollen wir, dass Sie gesund bleiben - und unterstützen Sie, wenn es mal nicht so ist. Mit vielen Leistungen, mit einem starken Service, zum fairen Beitragssatz.
 

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