Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Entschädigung der Opfer des Magdeburger Attentats 

Ein älteres Ehepaar stellt Antrag auf Entschädigung als Opfer einer Gewalttat

So erhalten Betroffene und Angehörige Unterstützung

Die tragischen Ereignisse des Attentats in Magdeburg am 20. Dezember 2024 haben viele Betroffene und ihre Angehörigen tief erschüttert. Gerade in solch schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass niemand die Folgen allein bewältigen muss.

Um Sie in dieser schweren Zeit gezielt zu unterstützen, können Sie als Opfer des Attentats Ansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht geltend machen. Hierfür ist es erforderlich, einen Antrag auf „Anerkennung als Opfer einer Gewalttat“ zu stellen.

Welche Vorteile bringt eine Antragstellung? 

Die „Anerkennung als Opfer einer Gewalttat“ hilft Geschädigten, unter anderem die emotionalen und finanziellen Belastungen zu mindern und die notwendige Unterstützung zu erhalten. Dazu zählen:

  • Anspruch auf Sach-, Geld- und Dienstleistungen
    Diese Leistungen beinhalten beispielsweise Krankenbehandlungen, monatliche Entschädigungszahlungen oder ein Fallmanagement zur Begleitung durch das Antrags- und Leistungsverfahren. 
     
  • Zuzahlungsfreie Sachleistungen
    Für anerkannte Schädigungsfolgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht werden Sachleistungen ohne Zuzahlung gewährt. Das bedeutet, dass Betroffene beispielsweise keine Eigenbeteiligung für Medikamente leisten müssen, die im Zusammenhang mit der anerkannten Schädigung verschrieben werden.
     
  • Erstattung vorzeitiger Leistungen 
    Bereits vor der finalen Antragsentscheidung können die Kosten beispielsweise für Haushaltshilfen, Fahrkosten ins Krankenhaus oder zu Ärzten, Zuzahlungen zu Medikamenten oder Krankenhausaufenthalte übernommen werden.
     
  • Ergänzende Leistungen
    Unter Umständen erhalten Betroffene spezielle medizinische Behandlungen oder höhere Behandlungsfrequenzen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Wer kann Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen?

Betroffene des Magdeburger Attentats können einen Antrag auf Anerkennung als Opfer einer Gewalttat stellen. Das gilt für direkt Geschädigte, Personen mit Schockschäden, Angehörige und Hinterbliebene.

Jetzt Antrag stellen 

Betroffene des Anschlags und ihre Angehörigen können den Antrag auf „Anerkennung als Opfer einer Gewalttat“ unter anderem bei der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt stellen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen. 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsgesetz? Opferberatungsstellen, Sozialdienste oder die zuständige Versorgungsbehörde helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare.

Es ist davon auszugehen, dass derzeit eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung der Anträge sichergestellt wird. Allen Antragsberechtigten wird daher empfohlen, die Unterstützungsleistungen schnellstmöglich zu beantragen.

Wussten Sie schon, dass...:

  • Betroffene Zugang zu speziellen medizinischen Behandlungen erhalten?
  • auch Angehörige Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben?
  • Antragsberechtigte Sach-, Geld- und Dienstleistungen ohne Zuzahlung erhalten?

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