Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Immer wieder kommt es im Gesundheitswesen zu sogenanntem Fehlverhalten. Darunter fallen beispielsweise Abrechnungsbetrug, Urkundenfälschung oder unnötig durchgeführte Behandlungen. Besonders häufig ist der Bereich Pflege betroffen, etwa durch die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, widersprüchliche Zeitangaben oder unterzeichnen Blankoformularen. Oft wird auch unzureichend qualifiziertes Personal eingesetzt, dieses aber als Fachkraft ausgewiesen. Das ist nicht nur ärgerlich für uns als Gesundheitskasse, sondern auch für die betroffenen Versicherten.