Soll die AOK Sachsen-Anhalt Ihren Verdacht prüfen, fordern wir auf Ihren Wunsch hin die notwendigen Behandlungsunterlagen an. Sie müssen dafür der AOK Sachsen-Anhalt eine Schweigepflichtentbindungserklärung und Herausgabegenehmigung erteilen. Wir übernehmen daraufhin den Schriftverkehr mit den betreffenden Behandelnden wie zum Beispiel mit Ärzten, Krankenhäusern oder Therapeuten. Sie können die Unterlagen dann bei uns einsehen.
Wichtig für die Bewertung sind darüber hinaus Ihre Angaben zum Behandlungsverlauf. Ihre Schilderung sollte folgende Angaben enthalten:
- Wann, wo und von wem wurden Sie behandelt?
- Im Rahmen welcher Behandlung sind welchem Behandelnden Ihrer Ansicht nach Fehler unterlaufen?
- Seit wann vermuten Sie einen Behandlungsfehler und was war der Anlass für diese Vermutung?
- Welche Gesundheitsschäden gibt es?
- Welche Beschwerden haben Sie aktuell noch? Werden Sie wegen dieser Beschwerden ärztlich behandelt?
- Sind Sie bereits im Besitz von Gutachten (z.um Beispiel von der Schlichtungsstelle)?
- Sind Sie im Besitz von Behandlungsunterlagen?
- Werden Sie anwaltlich vertreten? Wenn ja, geben Sie bitte den Namen und die Anschrift des Anwaltes beziehungsweise der Kanzlei an.
Nach Erhalt der erforderlichen Informationen prüfen wir die mit dem Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler im Zusammenhang stehenden Unterlagen. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, werden die Unterlagen anhand konkreter, einzelfallbezogener Fragestellungen durch den Medizinischen Dienst bewertet.
Liegt das Ergebnis der gutachterlichen Bewertung des Medizinischen Dienstes vor, prüfen wir es auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit. Sie erhalten dann Bescheid von uns. Abhängig vom Ergebnis informieren wir Sie außerdem über weitere Handlungsoptionen.